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Burg Grenchen - Bettleschloss

Funde und Alltag auf der Burg Grenchen







Zitat aus Meyer, Werner: Die Burg Grenchen. Ein Beitrag zur wissenschaftlichen Burgenforschung.
Jahrbuch für Solothurnische Geschichte. Hrsg. vom Historischen Verein des Kantons Solothurn.
Bd 36 (1963). S. 215/16


Zitat Anfang:

Nach heutigen Begriffen war das Dasein sehr rauh und primitiv. Die ganze Burganlage schmiegte sich an den unregelmässigen Verlauf des Felsens an, weshalb man sich die Topographie der Burg sehr verwinkelt und voll von Unebenheiten vorstellen muss. Eine Ausnahme mag der geräumige Wohnturm gebildet haben; doch war auch dessen Zugang über einen Hocheingang alles andere als bequem. Die Wände waren im Innern grob verputzt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wohnräume mit einem einfachen Getäfer versehen oder mit Fellen behangen waren. Wandteppiche sind für jene Zeit vor 1300 wohl noch nicht anzunehmen.

Die Steinburg wurde mit Kachelöfen geheizt. Zwei befanden sich im Südtrakt, mindestens einer im Wohnturm. Ueber die Heiztechnik in der älteren Holzburg wurde nichts Sicheres bekannt. Das Vorhandensein von Kachelöfen kann keineswegs als nachgewiesen gelten. Vermutlich begnügte man sich mit offenem Herd- oder Kaminfeuer.

Die fast prähistorisch anmutende Primitivität der Gegenstände des täglichen Lebens offenbarte sich am augenfälligsten in der Geschirrkeramik. Diese – es handelte sich fast ausschliesslich um Kochtöpfe – war roh und unglasiert. Die Trinkgläser aus dem 13. Jahrhundert, von welchen ein paar Reste gefunden wurden, müssen als grosse Kostbarkeit gegolten haben.

Kultur-Historisches Museum Grenchen
Burg Grenchen: Fragment einer Talglampe.



Die Annahme, ein grosser Teil des Haushaltgerätes habe aus Holz bestanden, ist sehr berechtigt, doch bleiben davon keine Spuren übrig. Zur Beleuchtung dienten Talglampen; die Verwendung von Kienspänen ist nicht von der Hand zu weisen, doch fanden sich keine Belege.

Die Herkunft der Haustiere, deren Knochen in grosser Zahl gefunden worden sind, konnte nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Wenn für die zeitweilige Existenz eines Pferdestalles auch gewisse Anhaltspunkte sprechen, so fanden sich auf der Steinburg doch keinerlei Spuren, die auf das Vorhandensein eines grösseren Rinder- oder Schweinestalles hätten schliessen lassen. Dass die Burg in irgendeiner Weise mit einem Gutsbetrieb von vorwiegend viehzüchterischer Prägung verbunden war, ist sehr zu vermuten. Die Holzbauten in der Westterrasse könnten damit in Verbindung gebracht werden. Ob zur Zeit der Steinburg die Haustiere in einem Pferch im Burggraben oder in einem eigentlichen Sennhof unbekannten Standortes untergebracht waren, lässt sich zur Zeit nicht entscheiden. Die abseitige Lage der Burg hängt jedenfalls mit der typischen pastoralen Lebensweise des mittelalterlichen Adels im Jura zusammen. Sie befand sich am Rande des grossen, von Natur gut geschützten Weidegebietes des Bettlacherberges. Der Viehraub, der in den mittelalterlichen Fehden eine gewaltige Rolle spielte, wurde dadurch sehr erschwert. Denn der Zugang zum Bettlacherberg konnte von der Burg aus überwacht werden, so dass das Vieh, das auf dem Bettlacherberg weidete, höchstens auf sehr schwer passierbaren Pfaden abzutreiben war.

Der geringe Fundanteil der Bewaffnung mag vielleicht befremden, zumal die gefundenen Pfeil- und Bolzeneisen zu einem erheblichen Teil für die Jagd bestimmt waren. Dazu ist zu bemerken, dass die grossen Waffen, Helme, Harnische, Schwerter usw. als kostbare Familienerbstücke galten und deshalb sorgfältig gehütet wurden, so dass sie nicht wie das zerbrochene Geschirr oder die Küchenabfälle auf die Kehrichthaufen geworfen wurden.

Ende Zitat.

Gewicht, Gefässboden

Kultur-Historisches Museum Grenchen
Burg Grenchen: Eisenstab, ev. als Gewicht gebraucht, Nr. 11 / Fragment eines Gefässbodens mit Sonnenrad, Nr. 10.



Text aus: Meyer, Werner
Die Burg Grenchen. Ein Beitrag zur wissenschaftlichen Burgenforschung.
Jahrbuch für Solothurnische Geschichte. Hrsg. vom Historischen Verein des Kantons Solothurn.
Bd 36 (1963). S. 215/16




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A. Fasnacht 12/2000