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Burg Grenchen

Der Münzschatz der Burg Grenchen

Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler






Gesetzesbestimmungen über den Schutz von historischen Kulturdenkmälern

Für Freizeit-Archäologinnen und Freizeit-Archäologen ist es wichtig zu wissen, dass über die gezielte Suche und das Graben nach archäologischen Objekten gesetzliche Vorschriften bestehen.

Nach den heute gültigen Rechtsgrundlagen ist die gezielte Suche nach Münzen oder anderen archäologischen Objekten, z.B. durch Metalldetektoren, ohne die Erlaubnis der zuständigen Kantonsarchäologie strafbar. Für Zufallsfunde besteht Meldepflicht.

Im Kanton Solothurn kommt in solchen Fällen die 'Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler', RRB vom 19. Dez. 1995, zur Anwendung.

Die Verordnung kann hier im Volltext heruntergeladen werden.





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A. Fasnacht 04/2001