Formularien zu Geschäftsaufsätzen (1870)

von Johann Walther, Amtschreiber im Bezirk Lebern


Rainer W. Walter berichtet


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Museums-Gesellschaft
Grenchen




Titelblatt

Walther, J[ohann]: Formularien zu Geschäfts-Aufsätzen für die Schulen, Ortsbehörden und Privaten des Kantons Solothurn, entworfen von J. Walther, Amtschreiber. Solothurn: Zepfel'sche Buchdruckerei, 1871. 96 S., Format: 11,4 x 17,4 cm.



Beispiele aus Walther's Formularien:

Darlehen / Bürgschaft Ries, Grenchen

Miethvertrag Vogelsang / Misteli, Solothurn

Lehrvertrag Eisenbart / Düscher, Bibern

Drainirungsvertrag Seewen / Rödiger, Bellach

Testament Hermann Kummer, Klusen














Bildernachweis:
Bilder Slg. Grenchen Rainer W. Walter

Eine über 130jährige Rezeptsammlung, Alltagsgeschäfte abzuwickeln

rww. Johann Walther, Notar und Amtschreiber im Bezirk Lebern, hatte sich geärgert, weil in den Schulen das Verfassen von Urkunden und Verträgen zu wenig beachtet und geübt wurde. Aus diesem Grunde veröffentlichte er 1871 eine für die damalige Zeit bemerkenswerte pädagogische Rezeptsammlung.

Im Jahre 1871 erschien in der Zepfel'schen Buchhandlung in Solothurn ein schmales, aber inhaltlich recht bedeutendes Büchlein mit dem etwas voluminösen Titel „Formularien zu Geschäfts-Aufsätzen für die Schulen, Ortsbehörden und Private des Kantons Solothurn“. Verfasst wurde diese Schrift vom Mümliswiler Notar Johann Walther (11. September 1818 bis 20. Dezember 1881), seines Zeichens Amtschreiber des Bezirks Lebern. Dieses Amt übte Walther von 1861 bis kurz vor seinem Tod im Jahre 1881 aus. In seiner täglichen Arbeit stellte der Autor fest, dass in der Bevölkerung grosse Unkenntnis darüber herrscht, wie Verträge, Quittungen und andere wichtige Dokumente des täglichen Lebens erstellt und abgefasst werden. „Es ist diese Erscheinung auch erklärlich. In den gewöhnlichen Schulen wird wohl Lesen, Schreiben, Rechnen usw. gelehrt und gelernt, aber das Entwerfen und Ausfertigen von Akten, die im Rechts- und Geschäftsverkehr täglich vorkommen, nicht oder nur mangelhaft.“ Es sei aber wichtig, dass sich jedermann in dieser Materie etwas auskenne, besonders weil nicht immer ein Notar „ein anderer dess Erfahrener nicht gerade bei der Hand“ sei.
Seine Sammlung von Beispielen sei so angelegt, erklärte der Autor, dass sie einen Rahmen bilden. „An einen solchen allgemeinen Rahmen kann dann ein denkender Kopf leicht die besonderen faktischen Verhältnisse, sowie die massgebenden rechtlichen Spezialbestimmungen einreihen.“ Walther umriss schliesslich den Kreis der möglichen Interessierten, der von den oberen Schulklassen über die Behörden und die Handwerker gebildet wurde. Er schloss seine Einleitung mit dem reichlich komplizierten Wunsch: „Möge die Sammlung Das, was der Verfasser von ihr wünscht, dass sie sei, in Wirklichkeit auch werden.“

Unbekannten ein Denkmal gesetzt

Johann Walther legte Wert darauf, dass seine Beispiele auch gut verstanden würden. Aus diesem Grunde verwendete er offensichtlich keine fiktiven Namen, sondern liess jeglichen Personal- und Datenschutz links liegen und nannte die richtigen Namen. Damit wirkten die gewählten Beispiele authentisch. Allein schon diese besondere Art der Darstellung dürfte dem Büchlein in der Oeffentlichkeit viel Interesse entgegengebracht und sich entsprechend positiv auf den Verkauf ausgewirkt haben. Auf der anderen Seite setzte Walther mit dem Nennen der Namen vielen unbekannten Zeitgenossen ein Denkmal, und ohne dieses Büchlein würde man heute beispielsweise nicht wissen, dass Alois Ries, Sattler in Grenchen 1870 der dortigen Leihkasse 200 Franken schuldete, wofür sich der aus Lengnau stammende Grenchner Käser Jost Recht verbürgte.

Sehr gründlich und umfangreich

Seine Bespiele gliederte Notar Johann Walther in zwei grosse Gruppen die „Vermischten Aufsätze“ und die „Verträge“. Die walther'schen „Vermischten Aufsätze“ wurden wiederum in die Untergruppen „Zeugnisse“, „Quittungen“, „Anzeigen“ und „Vollmachten“. Weil sie in jener Zeit volkswirtschaftlich und vor allem gesellschaftspolitisch von grosser Bedeutung waren, behandelte der Autor die verschiedenen Bürgschaften äusserst detailliert. Die Rede aber ist auch von „Kredit Verschreibungen“, „Faustpfandverschreibungen“, „Erbverzicht“ und „Geldstag Eingaben“. Letztere kamen zur Anwendungen, wenn jemand gepfändet und sein Habe versteigert wurde. Diese Gruppe der „Vermischten Aufsätze“ endete mit dem eigenhändigen Testament von Hermann Kummer aus Luterbach, seines Zeichens Faktor in der Giesserei zu Klus und mit der Inventar-Aufnahme über das Vermögen des verstorbenen Siegfried Bergmann aus Bellach.

Schwergewicht Verträge.

Johann Walther definiert den Vertrag wie folgt: „Vertrag ist eine Vereinigung zweier oder mehrer Personen über ein Rechtsverhältnis, welches unter ihnen stattfinden soll. Interessant ist der Hinweis des Autors wie eine des Lesens und Schreibens unkundige Person rechtsgültig unterschreiben kann. Sie hat mit einem Kreuz den Vertrag zu bestätigen „welches Zeichen dann von einer nichtbetheiligten Person unterschriftlich zu beglaubigen ist.“
Die Muster-Verträge beanspruchen 52 Seiten und damit weit mehr als die Hälfte der Publikation. Besonders interessant ist das Beispiel eines „Drainierungs-Vertrages“, der zwischen der Gemeinde Seewen und dem Drain- und Brunnentechniker Fritz Rödiger vom Weierhof in Bellach abgeschlossen wurde. Das recht umfangreiche Vertragswerk hatte die Entsumpfung des Seewener Mooses zum Gegenstand. – Walther gab auch Anleitungen wie ein Verein zu gründen sei und wie dessen Statuten ausgestattet werden müssen. Die Kauf-, die Tausch- und Lieferungsverträge werden von Notar Walther sehr eingehend behandelt. Ob die gewählten Beispiele auch heute noch genügen möchten? – Das kleine aber inhaltsschwere Büchlein dürfte zu seiner Zeit viele Leser gefunden und manchen vor juristischen Fehlern bewahrt haben.








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A. Fasnacht, 11/2005