Zur Geschichte der Polizei in Grenchen

Stadtpolizei: Sei hundert Jahren täglich im Einsatz


von Rainer W. Walter


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Museums-Gesellschaft
Grenchen






Gustav Stüdi, der erste Gemeindepolizist Grenchens, 1905
Gustav Stüdi-Affolter wurde 1905 zum ersten Gemeindepolizisten Grenchens gewählt.

Jules Gigon
Sein Nachfolger wurde unter anderem Jules Gigon aus Le Bois, hier auf dem Bild, das in den Jahren des Ersten Weltkriegs aufgenommen wurde, im Gespräch mit einer Krankenschwester.
(Bilder aus dem Archiv der Stadtpolizei)

Seit hundert Jahren täglich im Einsatz – die Stapo Grenchen

rww. Am Wochenende vom 17. und 18. Juni 1905 wurde Gustav Stüdi – Affolter an der Urne als erster Gemeindepolizist Grenchens gewählt. Mit dieser Wahl begann die nun hundertjährige Erfolgsgeschichte der Stadtpolizei Grenchen. Am 11. Juni dieses Jahres wird zur Erinnerung an dieses Ereignis im Kulturhistorischen Museum eine Sonderausstellung eröffnet.

Den entscheidenden Schritt tat der Gemeinderat am 27. September 1904 als er beschloss, die Stelle des Gemeindeweibels und die des Frohndenaufsehers aufzuheben und dafür den Posten eines Gemeindepolizisten zu schaffen. Nachdem das Pflichtenheft von der Gemeindeversammlung und vom Regierungsrat genehmigt worden war, wurde beschlossen, dem noch nicht bestimmten Polizisten ein Taggeld von vier Franken auszurichten, die Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Auf die in der Solothurner Tagespresse erfolgte Ausschreibung meldeten sich sechs Bewerber: Julius Bieli, Uhrmacher; Franz Feremutsch, Agent; Eduard Hofer, Uhrmacher; Josef Kocher-Stüdi, Uhrmacher und Gustav Stüdi-Affolter, Uhrmacher; alle fünf aus Grenchen. Als sechster Bewerber taucht in der Liste Ludwig Lederer aus Solothurn auf. Der Gemeinderat nahm keine Auswahl unter den Kandidaten vor und überliess den Stimmberechtigten die Wahl. An der Urne wurde schliesslich Gustav Stüdi-Affolter gewählt. Im Nachgang zur Wahl entschied der Gemeinderat, dass der gewählte erste Gemeindepolizist mit der Infanterie-Uniform der Schweizer Armee ausgerüstet werde. Die Uniform bestand aus einem Uniformrock, zwei Paar Hosen, einer Blouse. Zudem sollte der Gemeindepolizist alle vier Jahre einen Uniformmantel erhalten.

Ein umfangreiches Pflichtenheft

Im Pflichtenheft für Gustav Stüdi hielt der Gemeinderat fest, dass zur Ausrüstung des Gemeindepolizisten ein Revolver, ein Waidmesser, eine Signalpfeife mit Schnur und Schliesszeug gehören. Die ihm zugewiesenen Aufgaben waren sehr umfangreich.“ Alle Dienstvorrichtungen sollen strammvollzogen werden, dabei aber soll dem Publikum höflich und taktvoll, doch entschieden begegnet werden.“ Mit diesem Passus war die Grundhaltung des Gemeindepolizisten klar umschrieben. Das Pflichtenheft regelte im Detail die einzelnen Tätigkeiten des Amtsinhabers. Er musste Stimmcouverts und Einladungen zu Gemeindeversammlungen vertragen, hatte im Auftrag des Gemeindeschaffners Rechnungen einzukassieren, stellte den Betroffenen die Steuerrechnungen und Taxationsformulare zu, aber auch die Strafzettel, beispielsweise wegen Schulversäumnissen. Der Gemeindepolizist war zudem in Personalunion Gewerbe-, Handels- und Marktpolizist und hatte in dieser Eigenschaft unter anderem den Lokalzeitungen einen schriftlichen Marktbericht zuzustellen. – Damit nicht genug! Gustav Stüdi hatte die öffentliche Beleuchtung, die „Offenhaltung und Reinlichkeit“ der Strassen und Wege, aber auch jene der öffentlichen Plätze, Bäche und Gräben zu „überwachen“. Auch die Tätigkeiten der Feuer-, Bau-, Gesundheits- und Lebensmittelpolizei wurden ihm übertragen. Mit der Kantonspolizei zusammen fungierte Stüdi als Fremden-, Sitten- und Wirtschaftspolizist und gemeinsam hatten sie die Aufsicht über das Niederlassungswesen inne. Ferner schrieb der Gemeinderat in Stüdis Pflichtenheft: “Er beaufsichtigt im fernern die Schaubuden und desgleichen des fahrenden Volkes und die Tingeltangel in Wirtschaften, die vom Chef der Ortspolizei bewilligt worden sind.“ Polizeichef war der Titel, den seit 1877 der Präsident der Polizeikommission führte. Ihm hatte der Polizist alle zwei oder drei Tage Bericht zu erstatten.

Was damals offenbar ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Gemeindepolizisten war : „Er beaufsichtigt die Handhabung des Reglementes über das Verhalten der Schuljugend auf der Gasse.“ Und schliesslich folgte gleichsam als Generalklausel die lapidare Feststellung: „Er sorgt möglichst für die Sicherstellung von Personen und Eigentum im Gebiete der Gemeinde.“ Der Grenchner Gemeinderat hatte aber auch ein Herz für Delinquenten und bestimmte: „Arrestationen sind mit möglichster Schonung zu vollziehen. Anwendung von Gewalt ist nur im äussersten Notfall erlaubt.“ All diese Aufgaben hatte Stüdi gewissenhaft und zu einem Lohn von 4 Franken pro Tag (Sonn- und Feiertage eingeschlossen) zu erledigen. – Gustav Stüdi amtete als Gemeindepolizist bis 1913. Nachfolger von Gustav Stüdi wurden im Jahre 1914, dem ersten Kriegsjahr, Jules Gigon aus dem jurassischen Le Bois und James Knöpfli aus Ossingen/ZH.





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A. Fasnacht, 06/2005