Alte Post

Hans Ryf
Unschuldige Todesopfer: Das Blutbad vom November 1918

Auszug aus einem Artikel, den Ryf am 26. November 1988 im Grenchner Tagblatt veröffentlichte





Mangelnder Weitblick in der Auswahl der Ordnungstruppen sowie das klägliche Befehls- und Einsatzkonzept führten im November 1918 in Grenchen zu einem unentschuldbaren Blutbad. Heute sei von den Opfern und vom Verantwortlichen die Rede.


Hier die Opfer:

    Marius Noirjean: 17 (18)-jährig, Remonteur, wohnhaft im Unterdäderiz, aus Monfaucon gebürtig. Sein Vater Vital war vor sechs Jahren aus Tramelan nach Grenchen übersiedelt, wo er als Schalenmacher in der Firma Schmitz Frères arbeitete. Marius hinterliess neben seinen Eltern, zwei Schwestern und einen Bruder. Politisch war er ungebunden. Die tödliche Kugel traf ihn auf dem Weg zur Apotheke Lenzinger, wo er für seine schwerkranke Mutter Medikamente abholen sollte.

    Hermann Lanz: 18 (29)-jährig, Schraubenmacher in der Eterna, aus Rohrbach gebürtig, wohnhaft an der Kastelsstrasse 5, wo sein Vater einen Hof bewirtschaftete; Hermann hinterliess ausser seiner Mutter einen Bruder und fünf Schwestern. Er hatte sich an der Demonstration nicht aktiv beteiligt.

    Fritz Scholl: 21 (17)-jährig, Décolleteur in der Eterna, wohnhaft in Pieterlen, Sohn eines Uhrmachers, der nebenberuflich eine kleine Landwirtschaft betrieb und auf den Verdienst seines Sohnes angewiesen war. Am Unglückstag schickte ihn die Mutter nach Grenchen, damit er im Eisenladen einen Bestandteil für die Nähmaschine und in der Apotheke Hustensirup für seine Geschwister besorge.

Anmerkung von A. Fasnacht: Die Zahlen in Klammern entsprechen dem amtlich bestätigten Alter der Opfer (s. ärztl. Befund, Todesanzeige, Untersuchungsakten). Wie Hans Ryf zu seinen Alterangaben kommt, ist mir nicht bekannt.


Wer war Schuld?
Die militärische Schlamperei (kein kompetenter Platzkommandant, kein Einsatzkonzept) musste zwangsläufig in eine Katastrophe münden. Für den Patrouilliendienst waren eigens die Wasserämter Milizen und die Freiburger Dragoner vorgesehen. Sie wären mit den Gaffern auf Strassen und Plätzen fertig geworden. Des sinnlosen Amoklaufs eines fanatischen Stabsoffiziers hätte es beileibe nicht bedurft. Oder wollte Pelet gehorsam den Befehl vollstrecken, den ihm Fahrerkorporal Adolf Michel (Fabrikdirektor in Grenchen) im Auftrag von Oberst Hirt in Solothurn eingeschärft hatte: "In Grenchen energisch durchgreifen!" ...?

War Pelet ein "Killer"?
Wir wollen Pelet keine Tötungsabsicht unterstellen, obwohl wir ihm keinen Weihrauch streuen können. Er war an diesem Tag schlicht und einfach überfordert. Unbekannt waren ihm ferner die Weisungen, die Oberst Sonderegger in Zürich für analoge Situationen erlassen hatte: Falls Kavallerie fehle (das war in Grenchen nicht der Fall), hätten sich die Milizen der Fäuste, allenfalls der Gewehrkolben zu bedienen. Feuerbefehl dürfe nur nach einem Trompetensignal erteilt werden; geschossen werde zuerst bodenwärts, hierauf in die Luft, notfalls nicht auf Menschen, sondern über die Köpfe hinweg. Major Pelet gestand übrigens vor dem Untersuchungsrichter, er habe seine Leute diesbezüglich nicht instruiert. Und Schüsse in die Luft hätte man ihm als Zeichen der Schwäche ausgelegt. Pelet hätte übrigens die Opfer nicht einfach an der Treppe zur "Sonne" liegen lassen dürfen.

Maschinengewehr vor dem Hotel Löwen, Grenchen
14. November 1918: Ein Maschinengewehr vor dem Hotel Löwen in Grenchen
Bild aus meiner Privatsammlung


Einäugige Militärjustiz
Als Zeuge der grausamen Tat wurden weder Anrainer Baumann (Wirt zur "Sonne") noch der "Ochsen"-Wirt einvernommen. Ferner hatten auch die Geschäftsleute an der Bettlachstrasse den Vorfall aus nächster Nähe mitbekommen. Trotzdem bevorzugte der militärische Untersuchungsrichter als Hauptzeugen, anscheinend ihrer Befangenheit zum Trotz, sieben Major Pelet direkt untergebene Milizen. Oblt. Ribeaupierre war zur Zeit der Tat gar nicht zugegen. Diesen Zeugen standen nur drei Grenchner gegenüber: Dr. Ruhr, Wm Ochsenbein und der verletzte Uhrmacher Hermann Güggi. Alle drei bekannten sich nicht als Augenzeugen. Bestürzt fühlte man sich rückblickend ob der schwächlichen Haltung der Gemeindebehörde, die sich weder um das Untersuchungsverfahren noch um das Schicksal der betroffenen Familien bekümmerte.


Liederliche Untersuchung
In ihrer vorfixierten Optik weigerte sich die Justiz ausser reglementsbezogenen auch politische Gesichtspunkte in ihre Erwägung einzubeziehen. Es ging ja schliesslich um Menschenleben. Pelet, so hiess es lapidar, habe lediglich seine Pflicht erfüllt. Das Gewissen des Militärrichters bot keinen Raum für die Einsicht, dass die Truppe zum Ordnungsdienst und nicht zur Niederschlagung eines Bürgerkrieges aufgeboten worden war. Leider bestellte Grenchen keinen Zivilkläger, der für die legitimen Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen und Verletzten auf die Barrikaden gestiegen wäre. Eine Gerichtsverhandlung fand daher nicht statt. Und als Solothurner Nationalrat Jacques Schmid am 4. Dezember 1918 in einer Interpellation den welschen Bundesrat Decoppet zur Rechenschaft aufforderte, antwortete ihm dieser kaltschnäuzig: "Wir verlangen von unseren Offizieren keine Rechenschaft, sie haben nur ihre Pflicht getan." Unterdessen wartet Grenchen - seit 70 Jahren - noch immer auf den versprochenen Untersuchungsbericht.


Unmut in der Oeffentlichkeit
Die Bevölkerung aller politischen Schattierungen hielt das von Eigeninteressen beleckte Verfahren der Justiz für eine Schande. Als die Empörung weiter mottete, raffte sich sogar das militärfreundliche Bürgertum zu einem Protestschritt auf. In seinem Namen attackierte Fürsprecher Dr. Fürst den Unfehlbarkeitsfimmel der Militärjustiz. Doch ein zweites Mal schlug das EMD die Tür zu.


Schatten der Toten
Schon die Griechen und Römer glaubten, irdische Blutschuld sei untilgbar. Die Rachegöttinnen holten schliesslich auch Pelet ein. Bis in seine letzten Tage fühlte er sich von den Schatten des Grenchner Traumas verfolgt. Schadenersatzforderungen in der Höhe von 115000 Fr. konnte er zwar dank EMD von sich weisen. Trotzdem blieb er ein Gefangener seiner moralischen Schuld.

Als Hohn und Provokation musste es die Grenchner Oeffentlichkeit empfinden, als die Stadt Solothurn ausgerechnet das Waadtländer Unglücksbataillon mit Major Pelet an der Spitze auszeichnete: materiell durch einen Ehrensold von 10 Fr., moralisch durch die Abgabe einer Ehrenurkunde mit dem Vermerk: "Füs Bat 6, die dankbare Stadt Solothurn, November 1918."






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A. Fasnacht 07/2000