Alte Post

Generalstreik 1918 in Grenchen

Der Grenchner Streikprozess vor dem Amtsgericht Solothurn

Sitzung des Amtsgerichtes von Solothurn-Lebern
Dienstag, den 4. März 1919 – Freitag, den 14. März 1919
19 Angeklagte

aus dem Amtsgerichtsprotokoll, S. 189-218
Urteilsbegründung, Urteil



Die Beklagten werden belangt wegen den Vorfällen in Grenchen zur Zeit der Novemberstreiktage. Die Vorfälle spielten sich ab unter der Leitung des Streikkomitees und speziell der engeren Streikleitung, genannt Streikausschuss.

Die Streikenden hielten jeweils vor dem Postgebäude ihre Versammlungen ab und zogen dann durch die Strassen Grenchens, um einerseits jene Geschäfte, die entgegen den Befehlen der Streikleitung gleichwohl ihre Lokale offen hielten, gewaltsam zu schiessen und in jenen Fabriken, wo gearbeitet wurde, das Arbeiten zu verhindern. Bei den Fabriken Kurt, Stroun und Vogt kam es zu Ausschreitungen.

Der Beklagte Rüdt wird belangt wegen unbefugter Ausübung amtlicher Verrichtungen. Er schrieb unterm 13. November 1918 eine Karte, die lautet: "Der Kaminfeger Hofer hat Berechtigung bei Schweingruber und Rössli (Uebersax) sowie bei Rhyser seiner Arbeit nachzugehen." Eine weitere Verfügung von Rüdt an die Volksküche Grenchen lautet: "Wir heben hiermit alle ergangenen Befehle, die von amtlicher Seite ergangen sind, auf. Das Volksküchenpersonal hat am Morgen nicht in Aktion zu treten, sondern nur am Mittag für die Arbeiter. Die Eidgenossen sollen selbst für Kessel und anderes für die Truppen sorgen." Der Beklagte gesteht auch zu, diese Erlasse geschrieben zu haben, erblickt jedoch darin keine Amtsanmassung im Sinne von § 71 StGB.

Als Haupt des Streikausschusses und Streikleiter versammelte Rüdt seine politischen Gesinnungsgenossen jeweils am Vormittag auf dem Postplatze Grenchen und hielt an sie eine Ansprache.

Die erste Versammlung fand statt Dienstag, den 12. November 1918. Er sprach über die Gründe, welche das Oltner Aktionskomitee veranlasst hatten, den Generalstreik zu proklamieren. Es war dies die Beorderung von Truppen nach Zürich, die Forderung der 48-stündigen Arbeitswoche, Abdankung des Bundesrates und Neuwahl des Nationalrates nach Proporz. Gemäss den von Dr .Flury bei dieser Versammlung gemachten Bleistift Notizen, äusserte Rüdt, der Bundesrat habe nur die Interessen des Kapitals, nicht aber der Arbeiterschaft verfochten. Eine solche Regierung können sie (die Sozialisten) nicht anerkennen und sie werden die Waffen nicht eher niederlegen, bis der ganze Bundesrat davongejagt sei.

In der Rede vom Mittwoch sucht der Beklagte das Militär für die Streikbewegung zu gewinnen. Er teilte der Menge mit, das Füs. Bat. 90 habe bereits auf die Kavallerie geschossen, als dieselbe habe auf die Arbeiterschaft losstürmen wollen. In der Folge wurden die Streikenden auch bei der Durchführung des Streikes selbst viel frecher und anmassender, indem sie die Geschäftslokale gewaltsam schlossen und die Arbeitswilligen aus den Fabriken herausholten. An diesem Tage noch vollzogen sich dann auch die Ereignisse bei der Fabrik Stroun (Mittwoch).

Am Donnerstag meldet Rüdt seinen Leuten vorerst, es werde in der Fabrik Kurt noch gearbeitet. Hernach äussert er sich über den Bolschewismus. Er wünscht dabei die Verhältnisse in Russland herbei und sagte, sie werden nicht ruhen, bis die Bourgeoisie zertreten sei. – Es gebe auch Wirtschaften in Grenchen, die glauben, weil sie keine Arbeiter zu Kunden hätten, brauchten sie den Anordnungen der Streikenden nicht nachzukommen, wenn sie aber nicht gehorchen werden, werden sie alles demolieren. Schliesslich fügt er noch bei. "Wir wünschen mit der Bevölkerung, die sich unsern Anordnungen fügt, im Frieden zu leben, aber denjenigen, die dies nicht tun, werden wir dann zeigen, was geschieht. Jetzt befehlen wir und niemand anders."


Läden werden geschlossen
Auf Anordnung der Streikleitung werden Ladengeschäfte geschlossen
Grenchen: Bahnhofstrasse, oben Löwenkreuzung mit Restaurant Schweizerhalle


Wie aus dem Zeugenverhör und auch aus der Verantwortung des Beklagten hervorgeht, hat Rüdt nicht nur seine Leute über die Ziele und die Durchführung des Generalstreikes in seinen Ansprachen orientiert, sondern auch die Durchführung des Streikes teilweise persönlich geleitet. Zeuge Müller berichtet, wie Rüdt seine Schwägerin Frau Altherr-Vögeli angerempelt habe mit der Erklärung: "Dir müend schliesse, und wenn der nit folget, so werde mer mit Gwalt schliesse." Dem Zeugen Altherr erklärte er ebenfalls: "Auch sie müssen schliessen." Als Altherr ihn dann fragte, wer dann die Wechsel bezahle, erwiderte Rüdt: "Da gibt's keine weitere Diskussion," und zu der Menge sagte er: "Ihr seht, dieses Geschäft will nicht schliessen, wenn es nicht folgen will, brauchen wir Gewalt." Beim Geschäfte Bader sagte Rüdt: "Dort ist auch noch ein Geschäft."

Aus dieser ganzen Stellungnahme des Beklagten geht hervor, dass er sich nicht nur der Anstiftung zu Nötigung und Sachbeschädigung, sondern auch direkt der Nötigung schuldig gemacht hat. Als langjähriger Führer der Jungburschen in Grenchen und als Streikleiter hat er die ganze Bewegung auf dem Platze Grenchen vorbereitet und ermöglicht und schiesslich die Organisation und eigentliche Durchführung des Streikes auf sich genommen.


Urteil vom 14. März 1919

Wegen Amtsanmassung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und Sachbeschädigung wird Max Rüdt verurteilt zu 4 Wochen Gefängnis.
Wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung, Anstiftung zu Nötigung und widerrechtlicher Gefangenhaltung werden veruteilt

Ein Angeklagter zu 21 Tagen Gefängnis
Drei Angeklage zu 14 Tagen Gefängnis
Ein Angeklagter zu 9 Tagen Gefängnis
Zwei Angeklagte zu 5 Tagen Gefängnis
Und zwei weitere Angeklagte zu einer Busse von je Fr. 20.--.

Die Kosten des Verfahrens von Fr. 300.—werden nach dem Masse des Verschuldens unter die Verurteilten verteilt.


Anmerkung A. Fasnacht:
  • Bei den Fabriken Kurt, Vogt und Stroun handelt es sich um die Certina (Kurt), Fortis (Vogt) und Stroun (Stroun war ein kleines Atelier an der Bettlachstrasse 132)
  • Interpunktion und Orthografie habe ich beibehalten
  • Den Text verdanke ich Herrn Rolf Blaser, er recherchierte für seine Proseminararbeit im Staatsarchiv Solothurn
  • Bild aus meiner Sammlung



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    A. Fasnacht 08/2001