Alte Post

Generalstreik 1918 in Grenchen

Juristische Folgen

Einvernahmen, Untersuchungen, Prozesse



Zur Dokumentation der Ereignisse in Grenchen während des Generalstreiks 1918 gehört auch der Blick auf die rechtlichen Folgen.

Die Ausschreitungen in Grenchen brachte man, soweit strafrechtlich relevant, vor das Amtsgericht Solothurn-Lebern, das sein Urteil am 14. März 1919 sprach. Von 19 Angeklagten verurteilte das Gericht deren 10 zu Gefängnisstrafen oder Bussen.

Die Zuwiderhandlungen gegen die Bundesrätliche Verordnung vom 11. November 1918 hingegen behandelte erst im November 1919 das Territorialgericht 4, das am 3., 4. und 5. November in Solothurn tagte. Aus heutiger Sicht fällte das Territorialgericht unverständlich harte Urteile. Angeklagt waren 36 Personen, verurteilt wurden deren 28.

Auf der Seite der Armee fanden vor allem Untersuchungen statt über das Verhalten und die Zuverlässigkeit der Landsturmkompanien III/25 und III/27, die in Grenchen Ordnungsdienst zu leisten hatten und deren Mannschaft vorwiegend aus Grenchnern und aus Einwohnern der Nachbargemeinden bestand. Ein Telegramm des Militärdepartements Solothurn an das Territorialkommando 2 Neuenburg erwähnte diese Landsturmkompanien wie folgt: "Landsturmkompagnien haben mit wenig Ausnahmen vollständig versagt und mit Streikenden sympathisiert". Weiter unten im Telegrammtext heisst es: "3/25 Grenchen wird da vollständig versagt heute nach Selzach disloziert".

Dr. Rolf Blaser, der die Akten über den Generalstreik in Grenchen eingehend studiert hatte, kam hinsichtlich des Verhaltens der beiden Landsturm Kompanien III/25 und III/27 zu den folgenden Ueberlegungen:

Zitat aus der Proseminararbeit Blaser:

    Den Ordnungsdienst in Grenchen versahen ursprünglich die Landsturmkompagnien III/25 und III/27, welche sich grösstenteils aus der Gemeinde selbst und aus Nachbargemeinden rekrutierten. Im Ernstfall hätten sie somit gegen ihre eigenen Angehörigen und Bekannten und als Gewerkschaftsmitglieder gegen ihre Organisation und ihre eigenen Anordnungen eingreifen müssen. Diese bestimmt heikle und vom militärischen Standpunkt aus ungünstige Situation hat sich unseres Erachtens auch positiv ausgewirkt. Man provozierte aus diesem Grund keine unnötigen Zusammenstösse mit der Bevölkerung. Von "Meuterei" oder "Insubordination" konnte zwar in den betreffenden Kompagnien nach dem Untersuchungsergebnis "keine Rede sein", "wenn auch ein Befehl zum Schiessen oder Bajonettangriff kaum von allen ausgeführt worden wäre". Die Vorgesetzten waren sich dessen bewusst und hielten sich klugerweise zurück bei Bagatellfällen wie der eigenmächtigen Sperrung der Volksküche für das Militär durch das Streikkomitee.

    Die nicht absolute, d.h. nicht blinde Zuverlässigkeit der Landsturmkompagnien wurde vom Militärdepartement als vollständiges Versagen ausgelegt und mit der Verlegung von "fremden" Einheiten nach Grenchen beantwortet. Es scheint, als habe man beim Einsatz von "kaltblütigen" Waadtländer Infanteristen und "markanten" Berner Kavalleristen bewusst den gärenden Konflikt zwischen Welsch und Deutsch und zwischen Bauerntum und Arbeiterschaft ausgespielt. Darin liegt eine Erklärung für das forcierte Vorgehen der neuen Ordnungstruppen am Donnerstagnachmittag, zu einem Zeitpunkt also, da der Streik eigentlich schon beigelegt war.
Ende Zitat

Die eigentliche Bluttat hingegen wurde von der Militärjustiz sehr oberflächlich untersucht. Diese halbherzige Untersuchung beschreibt Hans Ryf in seinem Artikel, veröffentlicht im GT vom 26. Nov. 1988, mit den folgenden treffenden Worten:

Zitat Hans Ryf:

    Einäugige Militärjustiz
    Als Zeuge der grausamen Tat wurden weder Anrainer Baumann (Wirt zur "Sonne") noch der "Ochsen"-Wirt einvernommen. Ferner hatten auch die Geschäftsleute an der Bettlachstrasse den Vorfall aus nächster Nähe mitbekommen. Trotzdem bevorzugte der militärische Untersuchungsrichter als Hauptzeugen, anscheinend ihrer Befangenheit zum Trotz, sieben Major Pelet direkt untergebene Milizen. Oblt. Ribeaupierre war zur Zeit der Tat gar nicht zugegen. Diesen Zeugen standen nur drei Grenchner gegenüber: Dr. Ruhr, Wm Ochsenbein und der verletzte Uhrmacher Hermann Güggi. Alle drei bekannten sich nicht als Augenzeugen. Bestürzt fühlte man sich rückblickend ob der schwächlichen Haltung der Gemeindebehörde, die sich weder um das Untersuchungsverfahren noch um das Schicksal der betroffenen Familien bekümmerte.

    Liederliche Untersuchung
    In ihrer vorfixierten Optik weigerte sich die Justiz ausser reglementsbezogenen auch politische Gesichtspunkte in ihre Erwägung einzubeziehen. Es ging ja schliesslich um Menschenleben. Pelet, so hiess es lapidar, habe lediglich seine Pflicht erfüllt. Das Gewissen des Militärrichters bot keinen Raum für die Einsicht, dass die Truppe zum Ordnungsdienst und nicht zur Niederschlagung eines Bürgerkrieges aufgeboten worden war. Leider bestellte Grenchen keinen Zivilkläger, der für die legitimen Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen und Verletzten auf die Barrikaden gestiegen wäre. Eine Gerichtsverhandlung fand daher nicht statt. Und als Solothurner Nationalrat Jacques Schmid am 4. Dezember 1918 in einer Interpellation den welschen Bundesrat Decoppet zur Rechenschaft aufforderte, antwortete ihm dieser kaltschnäuzig: "Wir verlangen von unseren Offizieren keine Rechenschaft, sie haben nur ihre Pflicht getan." Unterdessen wartet Grenchen - seit 70 Jahren - noch immer auf den versprochenen Untersuchungsbericht.

Ende Zitat

Amtsgericht Solothurn-Lebern: Grenchner Streikprozess März 1919
Territorialgericht 4: Grenchner Streikprozess November 1919
Der Bund vom 9. Nov. 1919: Der Grenchner Streikprozess
Einvernahme Major Pelet (Schiessbefehl in Grenchen)
Einvernahme Hauptmann Hänggi, Kdt Landsturm Kompanie III/25
Beweisaufnahme betreffend Ldst. Kp. III/25 und III/27
Zeugeneinvernahme Gottfried Walter, Stationsvorstand Grenchen-Süd
Zeugeneinvernahme Rudolf Balsiger, Stationsgehülfe Grenchen-Nord
Einvernahme Ernst Bächler, Küchenchef der Volksküche Grenchen
Bundesrätliche Verordnung vom 11. Nov. 1918
Polizei- und Untersuchungsberichte zu den Ereignissen in Grenchen
Links und neuste Informationen zum Generalstreik 1918
Weiterführende Literatur



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A. Fasnacht 09/2001