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Landesstreik / Generalstreik 1918

Das Oltener Aktionskomitee






Geschichtliche Ausgangslage

Ende des Jahres 1917 plante der Bundesrat eine Vorlage über die Einführung der Zivildienstpflicht. Zur Produktionssteigerung schlug das Volkswirtschaftsdepartement dem Bundesrat vor, alle in der Schweiz wohnenden Personen vom 14. bis 60. Altersjahr zum zivilen Hilfsdienst aufbieten zu können. Die Aufgebotenen sollten eingesetzt werden "zur Bestellung der von öffentlichen Gemeinwesen bebauten Grundstücke, sowie zur Einbringung der Ernte und zur Durchführung von Bodenverbesserungen".

Dieses Vorhaben wurde von den Organisationen der Arbeiterschaft und der SPS entschieden abgelehnt. Nicht zu Unrecht befürchtete man, dass die Arbeiter militarisiert, zwangsweise zu zivilen Arbeiten abkommandiert wie auch dem Befehl der Armee und der Militärjustiz unterstellt werden könnten. Demzufoge fanden in der ganzen Schweiz Protestversammlungen statt, wo oft scharfe Resolutionen gefasst wurden. In einer Delegiertenversammlung der Züricher Arbeiterunion vom 29. Januar 1918 forderte man die Geschäftsleitung der SPS und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund auf, ein scharfes Ultimatum an den Bundesrat zu stellen, das bei Nichterfüllung innert 24 Stunden mit der Proklamation des Landesstreiks drohte.

Diese Anträge, die noch von den Instanzen des Gewerkschaftsbundes und der SPS beraten werden sollten, wurden von der bürgerlichen Presse bereits als Ultimatum an die Adresse des Bundesrates empor stilisiert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SPS waren überhaupt nicht mit den radikalen Forderungen der Zürcher einverstanden.

Aufgeschreckt durch entsprechende Pressemeldungen über die ultimativen Forderungen aus Zürich erliess der Bundesrat ein Truppenaufgebot, das er wie folgt begründete: "die allgemeine äussere und innere Lage" lasse es ihm als notwendig erscheinen, die zurzeit für den Grenzschutz aufgestellten Truppen durch Bildung einer Reserve zu verstärken. Das Truppenaufgebot umfasste etwa 6000 Mann. Es war selbstverständlich, dass die schweizerische Arbeiterschaft dieses Säbelrasseln als gegen sich gerichtet einstufte.


Das Oltener Aktionskomitee

Die Gründung des Oltener Aktionskomitees ist auf die Initiative von Robert Grimm zurückzuführen. Alarmiert durch das Truppenaufgebot lud Grimm von sich aus einige einflussreiche Partei- und Gewerkschaftsführer auf den 1. Februar 1918 zu einer Zusammenkunft nach Bern ein, um die neue Situation zu beurteilen. Die von Grimm zusammengerufene Konferenz beschloss, auf Montag, den 4. Februar 1918, die Geschäftsleitung der SPS, des Gewerkschaftsbundes, der Nationalratsfraktion und die Parteipresse zu einer Sitzung in das Volkshaus Olten einzuberufen. Ueber diese Oltener Konferenz vom 4. Februar 1918 wurde die Oeffentlichkeit durch eine Proklamation "An die Arbeiterschaft" informiert. Es handelt sich dabei um jene historische Proklamation, die mit den Worten beginnt:

"Der Bundesrat hat die Oeffentlichkeit mit einem Truppenaufgebot überrascht. Eine mobile Reservearmee soll gebildet werden, um sie gegebenenfalls gegen die kämpfende Arbeiterschaft zu werfen."

Im Text dieser Proklamation lesen wir folgenden Passus: "Ein von den unterzeichneten Körperschaften bezeichneter Aktionsausschuss wird die entsprechenden Anträge vorbereiten." Diese knappe Erwähnung stellt eigentlich die rechtlich dürftige Geburtsurkunde des späteren "Oltener Aktionskomitees" dar. Grimm begründete die Notwendigkeit dieses Gremiums mit Bescheidenheit: "Der vorgesehene Aktionsausschuss soll ein Bindeglied darstellen zwischen Partei und Gewerkschaftsbund, der eine grössere Aktionsmöglichkeit besitzen wird als die leitenden Instanzen dieser beiden Körperschaften." Als Mitglieder werden drei Vertreter der Partei und vier Vertreter des Gewerkschaftsbundes eingesetzt. Gewählt wurden für die Partei: Robert Grimm, Friedrich Schneider und Rosa Bloch, für den Gewerkschaftsbund: Karl Dürr, Konrad Ilg, August Huggler und Franz Reichmann. Dieser Ausschuss konstituierte sich selbst. Es war deshalb keine Ueberraschung, als man anlässlich der ersten Sitzung des Aktionskomitees vom 7. Feburar 1918 in Bern Robert Grimm zum Präsidenten wählte und Karl Dürr zu seinem Sekretär.

Dass Grimm das Komitee nicht nur als Bindeglied zwischen Partei und Gewerkschaftsbund betrachtete, zeigte sich schon an der ersten Sitzung. Es wurde sofort klar, dass das Zivildienstproblem eher nebensächlich behandelt wurde. Das Komitee beschloss zwei Subkommissionen zu bilden. Die eine sollte eine Bestandesaufnahme der gesamten Forderungen der Arbeiterschaft erstellen und entsprechende Anträge formulieren. Die andere Subkommission beschäftigte sich mit der Art der möglichen Aktionen und mit dem Studium der Massnahmen zur Durchführung eines Generalstreiks. Da die Konferenz, die den Ausschuss einsetzte, in Olten stattfand, begann sich der Ausschuss selber "Oltener Aktionskomitee" zu nennen, obschon von den 31 belegten Sitzungen nur 6 in Olten abgehalten wurden.

Von den Geschäftsleitungen des Gewerkschaftsbundes und der Partei wurde der Ausschuss jedoch mit keinen Führungskompetenzen ausgestattet. Es war in der Folge nicht verwunderlich, dass es sehr rasch zu heftigen Kompentenzdiskussionen kam in den Geschäftsleitungen von Partei und Gewerkschaftsbund. Dem Oltener Aktionskomitee wurde nur die Funktion eines beratenden und Antrag stellenden Organs zugesprochen. "Eine Nebenregierung", wie es Ernst Nobs formulierte, "wollen wir nicht".

Erst am 1. Allgemeinen Arbeiterkongress, im Juli 1918, in Basel wurde das Aktionskomitee auch von der Arbeiterschaft bestätigt und mit dem Auftrag ausgestattet, zusammen mit dem Gewerkschaftsausschuss und der Geschäftsleitung der SPS einen eventuellen Landesstreik durchzuführen. Dem Oltener Aktionskomitee wurde vom Arbeiterkongress die Vollmacht erteilt, mit dem Bundesrat über die vom Kongress gestellten 11 Forderungen zu verhandeln und, wenn nötig, den Generalstreik auszulösen. Damit wurden das Gewicht und die Autorität der Exekutive der Arbeiterschaft erheblich erweitert und die Position des Oltener Aktionskomitees erheblich gestärkt.

Das Oltener Aktionskomitee entwickelte sich im Laufe der kommenden Wochen und Monate wie auch vor und während des Generalstreiks zu einem Führungsorgan der schweizerischen Arbeiterbewegung. Robert Grimm ging es darum, für die schweizerische Arbeiterbewegung eine einheitliche und geschlossene Führung zu erreichen, wie er sie bei der erfolgreichen Bauernpolitik unter der Leitung von Ernst Laur bewunderte. Nach Grimms eigenen Worten, die er erst nach dem Generalstreik in einer Broschüre festhielt, sollte der Ausschuss folgende Funktion erfüllen: "Die neue Instanz war die Vereinigung der gewerkschaftlichen und politischen Bewegung, die Zusammenfassung des Klassenkampfes unter einer einheitlichen Leitung."


Das Ende des Oltener Aktionskomitees

Durch die Beschlüsse des 2. Allgemeinen Arbeiterkongresses, der im Dezember 1918 in Bern stattfand, wurde das Oltener Aktionskomitee in "Zentrales Aktionskomitee" umbenannt. Das neue Zentrale Aktionskomitee entwickelte jedoch kaum Initiative und versank allmählich in der Untätigkeit. Unmissverständlich liess man das Zentrale Aktionskomitee wissen, dass man auf seine Dienste verzichten könne. Seine letzte Sitzung hielt das Komitee am 29. September 1919 ab. Das Haupttraktandum bildete die Diskussion um die Auflösung des Zentralen Aktionskomitees. Die Auflösung wurde jedoch abgelehnt. In der Folge trat das Komitee aber nie mehr zusammen. Willi Gautschi schreibt in seinem Buch über den Landesstreik: "Die Exekutive der Arbeiterschaft verschwand auf illegitime Weise - wie sie entstanden war."


Quellen:

  • Gautschi, Willi
    Der Landesstreik 1918. - Zürich : Benziger, 1968. - 440 S., ill.

  • Gautschi, Willi
    Dokumente zum Landesstreik 1918. - 2. durchgesehene Auflage. - Zürich : Chronos, 1988 456 S. Broschiert ISBN: 3-905278-35-9

  • Schmid-Ammann, Paul
    Die Wahrheit über den Generalstreik von 1918 : Seine Ursachen, Sein Verlauf, Seine Folgen. - Zürich : Morgarten Verlag, 1968. - 440 S.




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