Proseminararbeit bei Professor Christian Pfister
Zwischen Prävention und Repression
Die Haltung des Bundesrates vor und während des Landesstreiks 1918
von Daniel Krämer
Daniel Krämer
1. April 1998
[Anmerkung: Die Fusszeilen mussten zwangsläufig in den Text integriert werden, da das html-Format diese nicht kennt. Raoul Steiger .]
In meiner Quelleninterpretation während dem Proseminar nach 1800 untersuchte ich die Quelle "Bericht und Anträge der Landesstreik-Kommission an den Bundesrat". Darin wurden die Kompetenzen zwischen dem Generalstab und der obersten Landesbehörde geregelt und die für einen Landesstreik zu treffenden Massnahmen bestimmt. Auch nach einem vertieften Literaturstudium bin ich nach wie vor der Ansicht, dass diese Quelle eines der Schlüsseldokumente für den Verlauf des Landesstreikes darstellt. Sie wird deshalb ein wichtiger Bezugspunkt innerhalb meiner Arbeit sein.
In meiner Proseminararbeit Zwischen Prävention und Repression geht es mir darum, die Vorschläge der Kommission in den Ablauf der Ereignisse vom November 1918 einzubetten und die Haltung des Bundesrates vor und während den Streiktagen näher zu betrachten.
Dabei versuchte ich folgende Gesichtspunkte zu klären: Zunächst untersuchte ich die Haltung der einzelnen Bundesräte gegenüber den sozialen Forderungen und dem Streik selbst. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, welche Kreise auf den Bundesrat Einfluss nehmen wollten und auf welche Art und Weise sie dies versuchten. Um diese Frage zu beantworten, habe ich die Haltung des Generalstabes, des Oltener Aktionskomitee, der Entente, von Deutschland, den Christlichsozialen Gewerkschaften und der bürgerlichen Kreise etwas näher betrachtet.
Die Ereignisse im Ausland, namentlich in Deutschland, haben die Ereignisse in der Schweiz während den Streiktagen mit beeinflusst. Auch sie sollen kurz umrissen werden. Ebenso die Frage, ob die Beschlüsse der Landesregierung der geltenden Rechtsordnung entsprachen und ob seine Handlungsweise weitsichtig war.
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
1. Die Vorgeschichte des Landesstreikes bis zur Einsetzung der Landesstreik-Kommission in kurzen Zügen zusammengefasst
2. Der Bundesrat
2.1 Die sieben Bundesräte
2.2 Die Haltung des Bundesrates als Gremium
3. Die Landesstreik-Kommission
3.1 Die Zusammensetzung der Kommission
3.1.1 Kurzportraits der beiden Nichtbundesräte in der Kommission
3.2 Zusammenfassung der Quelle "Bericht und Anträge der Landesstreik-Kommission an den Bundesrat"
3.2.1 Innere und äussere Quellenkritik
3.2.2 Zusammenfassung der Quelle
3.3 Interpretation und Diskussion der Quelle
4. Die letzten Tage vor dem Landesstreik
4.1 Zunehmende Spannungen im Innern
4.1.1 Die Forderung nach einem Truppenaufgebot
4.1.2 Die Ausweisung der Sowjet-Mission und ausländische Einflussnahme
4.1.3 Die christlichsoziale Gewerkschaft
4.1.4 Die Haltung des Bürgertums
4.2 Die Lage im Ausland
5. Die Tage der Entscheidung
5.1 Die Stimmung schlägt um
5.2 Vom Proteststreik zum Generalstreik
5.3 Die ausserordentliche Bundesversammlung
5.3.1 Das Ultimatum des Bundesrates
6. Eine kurze Schlussbetrachtung
7. Bibliographie der letzten 20 Jahre über den Landesstreik
8. Anhang
Die Ereignisse des Novembers 1918 zeichneten sich zu Beginn des Jahres nicht ab, da das Oltener Aktionskomitee OAK, unter dessen Leitung die Streikaktion im November zum grossen Teil stand, zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierte. Das Komitee wurde am 4. Februar in Olten mit dem Ziel ins Leben gerufen, "die Vereinigung der gewerkschaftlichen und politischen Bewegung, die Zusammenfassung des Klassenkampfes unter einer einheitlichen Leitung" [Gautschi, Willi. Der Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 92] zu sein. Robert Grimm, dessen politische Laufbahn durch die Hoffmann-Grimm-Affäre schon beendet schien, wurde der Anführer dieses Ausschusses. Innerhalb des OAK kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, auch weil die einzelnen Mitglieder [Eine Liste mit den Mitgliedern des Komitees und den Sitzungsdaten findet sich in: Gautschi. Der Landesstreik. S. 396-98] unterschiedlichste Positionen des linken Spektrums vertraten.
Das OAK sorgte mit der Milchpreiskampagne im April zum ersten Mal für Aufsehen, als mit dem Generalstreik gedroht wurde. Der Bundesrat löste den schwellenden Konflikt, in dem er Kompromisse machte. Obwohl "in der Romandie (...) die Streikneigung vor dem Ersten Weltkrieg generell höher lag als in den übrigen Landesteilen" [Holenstein, Dieter. Die Christlichsozialen der Schweiz im Ersten Weltkrieg. Freiburg 1993. S. 279.], standen viele Westschweizer einem Landesstreik ablehnend gegenüber.
"Der Sommer 1918 brachte eine weitere Verknappung der Lebensmittel und ein Ansteigen der Teuerung." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 127]. Unter diesen Voraussetzungen kam es im Juli zum ersten schweizerischen Arbeiterkongress in Basel, an welchem elf Forderungen [Die wichtigsten Forderungen stellten die Errichtung eines Ernährungsamtes und die bessere Rationierung der Lebensmittel dar. Ausserdem sollten die Preise festgesetzt und die Arbeitszeit reduziert werden. Gautschi. Der Landesstreik. S. 130/31] zuhanden des Bundesrates aufgestellt wurden. Das OAK erhielt die Kompetenz mit dem Bundesrat über die Forderungen zu verhandeln, den Generalstreik vorzubereiten und gegebenenfalls zu proklamieren. Auch diese Krise konnte der Bundesrat lösen, in dem er den Forderungen entgegenkam. Bereits damals stellte er klar, alle Vereinbarungen hätten sich im Rahmen von Gesetz und Ordnung zu bewegen. Durch das Entgegenkommen sei ein Landesstreik nicht mehr zu rechtfertigen, zumal ein "derartiges Unternehmen «schon an und für sich unerlaubt» sei." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 144]
Auf Seiten des Aktionskomitees war man nach dem zweimaligen Entgegenkommen des Bundesrates der Meinung, auf ein schwaches Gremium zu treffen. Im weiteren Verlauf der Ereignisse, vor allem während dem Streik im November, neigte das OAK dazu, den Bundesrat zu unterschätzen. Diese Einschätzung kam zustande, weil der Bundesrat im Gegensatz zu weiten Kreisen des Bürgertums ein gewisses Verständnis für die schlechten sozialen Verhältnisse der Arbeiterschaft aufbrachte, und, wahrscheinlich der ausschlaggebende Punkt, weil er zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf einen Generalstreik vorbereitet war.
Das Wissen um die Möglichkeit einer erfolgreichen Revolution durch eine verhältnismässig kleine Gruppe von Personen war noch frisch und dürfte die Entscheidungen der Landesbehörde beeinflusst haben. Ausserdem war der Generalstreik "eine völlig neue Methode des politischen Kampfes und bildete damit einen unwägbaren Unsicherheitsfaktor in seinen Überlegungen." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 175]. Nach der Einsetzung der Landesstreik-Kommission veränderte sich die Verhandlungsposition der Landesbehörde gegenüber dem Aktionskomitee deutlich.
Nach den Spannungen im Anschuss an den Arbeiterkongress, und dem Entgegenkommen der Behörden glaubten weite Kreise der Bevölkerung nicht mehr an die Gefahr eines Landesstreikes. Die Monate August, September und Oktober verliefen mit Ausnahme des Streiks der Bankangestellten in Zürich ruhig. Der Generalstreik war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr absehbar.
[Die Literaturangaben stammen aus: Altermatt, Urs. Die Schweizer Bundesräte: Ein biographisches Lexikon. Zürich 1991.]
Der Bundesrat setzte sich während dem Landesstreik aus sechs Mitgliedern der radikalen Partei und einem aus der katholisch-konservativen Partei zusammen, d.h. die Radikalen besassen die absolute Mehrheit. Die folgende Aufzählung der Mitglieder des Bundesrates beginnt mit dem Amtsältesten Bundesrat.
Bundesrat Eduard Müller (1848-1919) wurde in Leipzig geboren. Weil er während dem Ersten Weltkrieg eher auf der Seite Deutschlands stand, wurde ihm diese Tatsache von der welschen Presse vorgehalten, und dies obwohl seine Eltern bereits 1849 in die Schweiz gezogen waren. Müller studierte Jura und war in Bern, in seiner Funktion als Gerichtspräsident, als der "rote Müller" bekannt, weil er Bürger, die gegen Sozialisten handgreiflich wurden, verurteilt hatte. Seine politische Karriere in der freisinnigen Partei begann in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts, welche mit der Bundesratswahl 1895 gekrönt wurde.
Er galt als gradlinig, unbestechlich und war von seinem Charakter her eher Vermittler als Provokateur. Die Reorganisation der Armee in den Jahren 1907 und 1911 stand unter seiner Leitung. Während dem Landesstreik war er Vizepräsident und Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements; nur ein Jahr später verstarb er im Amt.
Der aus Airolo stammende Guiseppe Motta (1871-1940) stand während dem Landesstreik dem Zoll- und Finanzdepartement vor. Motta war das einzige katholisch-konservative Mitglied des Bundesrates, er trat jedoch bereits in den Jahren 1900 und 1910 für die Einführung des Proporzwahlrechts ein. Seine Ausbildung als Jurist begann er in Freiburg i. Ü. und beendete sie in Heidelberg. Der Tessiner war in seiner Partei als Reformer bekannt, setzte er sich doch für eine verstärkte Trennung von Kirche und Partei ein. Ausserdem war er ein überzeugter Föderalist; als Bundesrat wehrte er sich gegen eine direkte Bundessteuer und als Grossrat hatte sich Motta gegen Bundessubventionen für die Primarschule ausgesprochen.
Seine Haltung während dem Krieg wurde durchwegs als deutschfreundlich eingestuft, was mit seiner Unkenntnis der englischen Sprache und der angelsächsischen Welt zusammenhängen dürfte. In den Jahren als Vorsteher des Politischen Departements (1920-1940) sprach er sich in einer Rede vor dem Völkerbund [Motta setzte sich in seiner Partei für einen Beitritt zum Völkerbund ein. Nicht zuletzt wegen seiner Überzeugungsarbeit sprach sich die katholisch-konservative Partei für einen Beitritt aus. Altermatt. Die Schweizer Bundesräte. S. 308] gegen eine Mitgliedschaft der Sowjetunion aus.
Bundesrat Camille Decoppet (1862-1925) stammte aus der Nähe von Yverdon. Er besuchte eine Mittelschule mit humanistischer Ausrichtung und studierte später Jura. Im Militär erreichte er den Rang eines Obersten. Seine politischen Sporen verdiente er sich als Verwaltungsrat der Jura-Simplon-Bahn ab, in den Bundesrat wurde er als Mitglied der freisinnigen Partei 1912 gewählt.
Während dem Ersten Weltkrieg amtete er als Chef des Militärdepartements und setzte sich für eine verstärkte Rüstung ein. Decoppet schlug im Übrigen Ulrich Wille [Ulrich Wille wurde in der Romandie von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, weil er als zu deutschfreundlich galt. So konnte er z.B. nicht in Mundart reden.] als General vor. Er verlor anschliessend einen Teil seiner Kompetenzen an den General und litt unter Anfeindungen, in seine Amtszeit als Bundespräsident fiel der Oberstenhandel, durch den Generalstab. Im Jahr 1919 trat er aus dem Bundesrat zurück.
Bundesrat Edmund Schulthess (1868-1944) wurde auf dem Aarhof zwischen Schinznach und Villnachern geboren. Während seiner politischen Laufbahn konnte er oft auf die Unterstützung der Katholisch-Konservativen zählen, weil er sich früh vom Antiklerikalismus distanziert hatte. Da er eine gute Beziehung zu Bauernsekretär Ernst Laur unterhielt, genoss Schulthess auch in diesen Kreisen Sympathien.
Als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements stellte ihn die Länge des Krieges vor grosse Probleme, wobei er sich "der steigenden Erbitterung der Arbeiterschaft voll bewusst" [Altermatt. Die Schweizer Bundesräte. S. 323] war. Der Aargauer galt als Pragmatiker mit tiefem sozialem Verständnis und war kein Militär. Fürsprecher von Beruf, war er es sich gewohnt, Entscheide allein zu fällen, was ihm als Politiker nicht immer entgegenkam. Nach dem Landesstreik setzte er sich für eine "sachte «Öffnung nach links» ein." [Mattioli, Aram. Zwischen Demokratie und totalitärer Diktatur. Zürich 1994. S. 112]
Der Scuoler Felix Calonder (1863-1952) war der bisher einzige Vertreter der rätoromanisch sprechenden Schweizer Bevölkerung im Bundesrat. Er verliess die Kantonsschule ohne Abschluss und ging danach während dreier Jahren einer kaufmännischen Tätigkeit nach. In dieser Zeit lernte er vor allem Sprachen, die Matura holte er später in Zürich nach. Danach begann er ein Studium der Rechte, wobei er ein aktives Mitglied der "Zofingia" war. Im Militär stieg der Bündner zum Major und Grossrichter der Division 8 auf.
Calonders Haltung in politischen Fragen wich oft von denjenigen seiner Kollegen ab: Der Bundespräsident des Jahres 1918 sprach sich gegen die Ernennung von Ulrich Wille zum General und gegen den Rücktritt von Bundesrat Hoffmann aus.
Während dem Landesstreik stand er dem Politischen Departement vor, wobei der Liberale an "einen von aussen inspirierten Revolutionsversuch" [Altermatt. Die Schweizer Bundesräte. S. 332] glaubte. In seiner Funktion als Departementsvorsteher setzte er sich vehement für einen Beitritt der Schweiz zum Völkerbund und einen Anschluss des Vorarlbergs an den Bundesstaat ein. Der Einsatz für das letztere wurde zu seinem politischen Verhängnis; Calonder trat 1920 aus dem Bundesrat zurück.
Gustave Ador (1845-1928) wurde 1917 mit 72 Jahren Nachfolger von Bundesrat Hoffmann in der obersten Landesbehörde. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Genfer eine bewegte politische Laufbahn hinter sich. Seine Wahl verdankte Ador dem Bestreben der vereinigten Bundesversammlung das Vertrauen der ausländischen Mächte, nach der Hoffmann-Grimm-Affäre, in den Bundesrat wieder herzustellen und seinen guten internationalen Kontakten, welche er als Präsident des Internationalen Roten Kreuzes geknüpft hatte.
In jüngeren Jahren hatte sich der überzeugte Protestant die religiöse Toleranz auf die Fahne geschrieben und setzte sich für das Proporzwahlrecht ein. Während dem Ersten Weltkrieg stand er bekanntermassen auf Seite der Entente, ausserdem galt Ador als Antietaist und -sozialist. Während dem Landesstreik sprach er sich für einen vollständigen Bruch mit dem Bolschewismus aus, nur die Forderung nach einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung stiess bei ihm auf Verständnis.
Nach dem Krieg nutzte der Magistrat seine Verbindungen bei den Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zum Völkerbund. Nach nur zwei Jahren im Bundesrat trat Ador zurück. Dennoch verkörperte er den "Mythos einer humanitären Schweiz." [Altermatt. Die Schweizer Bundesräte. S. 338]
Bundesrat Robert Haab (1865-1938) aus Wädenswil bei Zürich, studierte ebenfalls Jurisprudenz, schlug aber keine politische Laufbahn ein. Er wurde 1918 in den Bundesrat gewählt ohne Mitglied des National- oder Ständerates zu sein: Haab leitete zu diesem Zeitpunkt die schweizerische Gesandtschaft in Berlin. Somit kannte er die politische Lage in Deutschland bestens.
Er war kein Politiker im eigentlichen Sinne, sondern ein Verwaltungsmann, der das Vertrauen der beiden Räte genoss und u.a. von Hermann Greulich unterstützt wurde, obwohl er für die FDP im Bundesrat sass. Während dem Landesstreik war er Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements.
2.2 Die Haltung des Bundesrates als Gremium
Als der Streik ausbrach, lehnte der Bundesrat, gemäss Dieter Holenstein, "von Anfang an jegliche Konzessionen gegenüber den streikenden Arbeitern" [Holenstein. Die Christlichsozialen. S. 296. Diese Ansicht ist zumindest nicht ganz korrekt; Calonder war noch in seiner Eröffnungsrede bei der ausserordentlichen Bundesversammlung konzessionsbereit.] ab. Die oberste Landesbehörde nahm allerdings vor dem Streik nicht diese Haltung ein, musste sie sich doch vom Bauernverband eine unklare und schwächliche Haltung vorwerfen lassen: "Wenn der Bundesrat zuerst Begehren, die nicht unbillig erscheinen, ablehnt und nachher unter dem Drucke der Streikdrohung sie doch annimmt, so macht das auch nach aussen einen peinlichen Eindruck. (...) es in manchen Fällen besser wäre, von Anfang an mehr Entgegenkommen zu zeigen, nachher aber fest zu bleiben." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 173]
Der Bundesrat hatte zwei Handlungsoptionen: Prävention in Form von Verhandlungen oder Repression in Form von militärischen Massnahmen. Es spricht für die Landesbehörde, dass sie es zunächst auf dem Verhandlungsweg versuchte, dabei aber nicht gewillt war, die Regierungsgewalt mit dem OAK oder der Armeeleitung zu teilen.
Bereits vor der Gründung des Aktionskomitees stand der Bundesrat unter dem Eindruck, es seien revolutionäre Kräfte am Werk. Allerdings neigte er dazu, darin das Werk ausländischer Agitation zu sehen. Die Kantone, und auch der Zürcher Regierungsrat, nahmen eine ähnliche Haltung ein wie der Bundesrat. Deshalb wurden zunächst kaum neue Truppen aufgeboten, an die Kantone ging lediglich die Anweisung, den Verkauf von Waffen zu überwachen. Die Bundesanwaltschaft sollte den "ausländischen Deserteuren und Refraktären Beachtung" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 180] schenken.
Während den beiden Auseinandersetzungen mit dem OAK wurde der Landesregierung ziemlich deutlich vor Augen geführt, dass sie auf einen Landestreik nicht mit geeigneten Gegenmassnahmen reagieren konnte. Deshalb mussten Kompromisse geschlossen werden. Ausserdem drängte die Armeeleitung auf eine Kompetenzregelung für den Fall eines Streiks. Als der Bundesrat nach dem Arbeiterkongress nicht auf die Forderung von General Wille nach Gegenmassnahmen einging, reichte dieser seine Demission ein. Nach Verhandlungen mit der Landesregierung zog er diese wieder zurück, als Konzession an den General wurde die Landesstreik-Kommission durch den Bundesrat eingesetzt.
3. Die Landesstreik-Kommission
3.1 Die Zusammensetzung der Kommission
In der Landesstreik-Kommission LSK des Bundesrates hatten die Bundesräte Edurard Müller, als Chef der Kommission, Camille Decoppet und Robert Haab, sowie Generalstabschef Theophil von Sprecher von Bernegg und Bundesanwalt Franz Stämpfli Einsitz.
Der Bundesrat war bei der Zusammensetzung der Kommission darauf bedacht, der Armeeleitung nicht allzuviel Gewicht bei zumessen. Die Machtverhältnisse sollten nicht unnötig zuungunsten der zivilen Behörden verschoben werden. Die Landesstreik-Kommission wurde im Übrigen am 9. August ins Leben gerufen.
Die Aufgaben der drei Bundesräte in der Kommission setzten sich folgendermassen zusammen: Bundesrat Müller war für die Ausarbeitung von zwei Proklamationen, jeweils eine zuhanden des Volkes und der Beamten, verantwortlich. Decoppet war für die Massnahmen zuständig, welche Militäranstalten und -betriebe betrafen. Bundesrat Haab hatte eine Liste zu erstellen, die alle Gebäude umfasste, welche im Streikfalle militärisch zu bewachen waren.
3.1.1 Kurzportraits der beiden Nichtbundesräte in der Kommission
Generalstabschef Theophil von Sprecher von Bernegg (1850-1927) sass als Vertreter der Armeeleitung in der Kommission, wo er für eine harte Haltung gegenüber den Streikenden eintrat, was mit seinem puritanischem Weltbild in Zusammenhang stehen dürfte. Sein Einfluss auf die Kommission, und auf den Bundesrat gesamthaft, darf keinesfalls unterschätzt werden, da die Kommission "wohl unter dem unmittelbaren Eindruck der Mahnung Sprechers" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 188. Nach dem ersten schweizerischen Arbeiterkongress hatte Sprecher zusammen mit dem General, wie oben erwähnt, seine Demission eingereicht (31.7.18). Zusammen mit Wille zog er sie auch wieder zurück. Die Forderung Gegenmassnahmen einzuleiten wurde vor allem von Sprecher aufrecht erhalten.] geschaffen wurde. Sein Exposé [Vgl. Gautschi. Dokumente zum Landesstreik. Zürich 1988. S. 129-136. Die Quelle ist im Anhang enthalten.] über die Aufgaben der Armee im Falle eines Generalstreikes (Schutz der Arbeitswilligen und der militärischen Betriebe, Schaffung eines Nachrichtendienstes) stellte eine der Grundlagen der Kommissionsarbeit dar.
Bundesanwalt Franz Stämpfli (1881-1958) von Schwarzenburg, vervollständigte das Gremium. Er arbeitete als Fürsprecher und war seit 1916 Bundesanwalt, sein Auftrag bestand in der Schaffung von drei dringlichen Bundesratsbeschlüssen, nämlich die Unterstellung der Beamten und Arbeiter des Bundes und der Angestellten der öffentlichen Betriebe unter die Militärordnung, Festlegung der Strafbestimmungen für Streikvergehen und die Ausarbeitung von Beschlüssen zur Einschränkung der Pressefreiheit. Im Jahr 1941 wurde er Dr. h.c. der Universität Bern.
3.2 Zusammenfassung der Quelle "Bericht und Anträge der Landesstreik-Kommission an den Bundesrat"
[Gautschi, Willi. Dokumente. S. 137-145. Die Quelle ist im Anhang enthalten.]
3.2.1 Innere und äussere Quellenkritik
Die Quelle "Bericht und Anträge der Landesstreik-Kommission an den Bundesrat" wurde am 7. Oktober 1918 in Bern von Bundesrat Eduard Müller verfasst. Das Original liegt in Maschinenschrift vor, das Dokument wird heute im Bundesarchiv aufbewahrt.
Editiert liegt es in Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik. Zürich 1988. S. 137-145 und auszugsweise in Gautschi, Willi. Der Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 188-199 vor.
Bei diesem Bericht der Kommission zuhanden des Bundesrates handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches der strikten Geheimhaltung unterlag und als Überrest einzustufen ist. Obwohl sich das Dokument aus mehreren Beilagen von verschiedenen Autoren zusammensetzt, dürfte Bern der Entstehungsort der meisten Berichte sein. Die Mitglieder der Kommission sind oben aufgeführt.
3.2.2 Zusammenfassung der Quelle
Die Landesstreik-Kommission LSK hatte die Aufgabe, "auf Grund der ergangenen Akten dem Bundesrate bestimmt formulierte Anträge über alle im Falle des Ausbruchs eines Generalstreiks zu treffenden Massnahmen zu unterbreiten." [Gautschi. Dokumente. S. 137, Z. 2-5]. Die LSK war eine Art Gegenstück zum Oltener Aktionskomitee, welche unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitete; selbst in der internen Behandlung wurde äusserste Diskretion verlangt.
Die Anträge der Kommission an den Bundesrat, die vorwiegend auf den in der Quelle erwähnten Beilagen beruhen, lassen sich folgendermassen zusammenfassen:
Die militärische Presskontrollstelle ist, durch eine Vollmacht des Bundesrats, befugt Publikationen zu verbieten (Streikaufrufe, Truppenaktivitäten, sowie Angaben über Beschlüsse und Anordnungen, welche die innere Sicherheit betreffen), Druckereien und Verlage ohne gerichtliches Urteil zu schliessen und Personen festzunehmen oder ihnen einen festen Aufenthaltsort zu zuweisen. Ausserdem wird von der Seite Sprechers der Aufbau eines Nachrichtendienstes dringend empfohlen. Die Telegramme unterliegen der Zensur [Vorgesehen waren folgende Massnahmen: Allgemeine Zensur des telegraphischen Verkehrs, die Telegramme der Streikleitung sollten zurückbehalten werden. Gautschi. Dokumente. S. 123.] durch die Presskontrollstelle .
Um den öffentlichen Verkehr aufrecht erhalten zu können, werden wichtige Gebäude durch die Armee bewacht. Ausserdem stehen Automobile und eine drahtlose Telegraphie für den Fall zur Verfügung, dass die revolutionären Kräfte das Informationssystem unter ihre Kontrolle bringen.
Falls der Gesamtbundesrat nicht in der Lage sein sollte die betreffenden Erlasse in Kraft zu setzen, fällt diese Kompetenz zunächst jedem Mitglied des Bundesrats zu, dann dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und "schliesslich auch die Armeeleitung." [Gautschi. Dokumente. S. 144, Z. 20. Dieser Passus wurde bei der Diskussion der Anträge gestrichen.]. Den genannten Stellen wird, in der erwähnten Reihenfolge, ausserdem die Kompetenz erteilt, Truppenaufgebote zu erlassen, die Bundesversammlung einzuberufen, oder generell Massnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu erhalten oder wieder herzustellen.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde nicht klar festgelegt, da sich die LSK nicht definitiv festlegen konnte und der Bundesrat den geeigneten Zeitpunkt abwarten wollte. Die getroffenen Entscheide wurden den unter Punkt 6 genannten Stellen in versiegelten Kuverts zugestellt und durften erst geöffnet werden, "wenn von dem Inhalte im Sinne dieses Beschlusses Gebrauch gemacht werden muss." [Gautschi. Dokumente. S. 145, Z. 2-3]
3.3 Interpretation und Diskussion der Quelle
Das Dokument "Bericht und Anträge der Landesstreik-Kommission an den Bundesrat" stellt in meinen Augen ein Schlüsseldokument dar, welches allerdings nur mit den im Dokument genannten Beilagen [Zu den erwähnten Beilagen gehören sieben Dokumente:
1. "Protokoll der Landesstreik-Kommission des Bundesrates". Gautschi. Dokumente. S. 121-124
2. "Exposé des Generalstabschefs über Aufgaben und Vorkehren der Armee im Hinblick auf einen Landesstreik". Gautschi. Dokumente. S. 129-136. Die Quelle ist im Anhang enthalten.
3. "Verordnung des Bundesrates gegen die Gefährdung und Störung der inneren Sicherheit". Gautschi. Dokumente. S. 245-247
4. "Allgemeiner Befehl des Armeekommandos für den Ordnungsdienst". Gautschi. Dokumente. S. 98-99
5. "Genehmigter Beschluss eines Bundesratsbeschlusses zur Einführung der Pressezensur". Gautschi. Dokumente. S. 153-154. Die Quelle ist im Anhang enthalten.
6. "Anordnungen des Chefs des Post- und Eisenbahndepartementes für den Fall eines Generalstreiks". Gautschi. Dokumente. S. 136-137
7. "Grundsätzliche Beschlüsse des Bundesrates für den Fall eines Landesstreiks". Gautschi. Dokumente. S. 151-152] vollständig erfasst und diskutiert werden kann.
Als die Landesstreik-Kommission im August zum ersten Mal zusammen trat, hatte sich die innenpolitische Lage beruhigt. Seit der Julikrise sorgte lediglich der Streik der Bankangestellten in Zürich für Aufsehen; die Gefahr eines Generalstreiks galt als vorläufig gebannt. Der Bundesrat glaubte nun genügend Zeit zu haben, geeignete Gegenmassnahmen für den Fall eines Landesstreiks ausarbeiten zu können.
Der Gründung der LSK ging, wie oben erwähnt, eine Spannung zwischen der zivilen und der militärischen Führung voraus. Weil der Bundesrat keine Führungskrise wünschte, kam er auf seinen Entscheid zurück, worauf der General und der Generalstabschef ihre Demission zurückzogen. Die Beziehungen zwischen der obersten zivilen und militärischen Führung waren demnach gespannt.
Der Bundesrat sprach sich in seinen Beratungen gegen eine militärische Pressezensur aus. Sei es, weil die Machtverhältnisse nicht zuungunsten der zivilen Behörden verschoben werden sollten oder weil das Verhältnis zwischen der Landesregierung und der Armeespitze [Der General gab zwar während des Krieges einige seiner Kompetenzen ab, sie mussten ihm aber abgerungen werden.] nicht ungetrübt war. Die Pressezensur wurde einer zivilen, noch nicht bestehenden, Stelle zugewiesen. Der Passus "schliesslich auch die Armeeleitung" [Gautschi. Dokumente. S. 144, Z. 20.] wurde ebenso gestrichen. Die Beschlüsse zur Pressezensur wurden während dem Landesstreik nicht in Kraft gesetzt; offenbar erachtete es die Landesregierung nicht für nötig. Zudem konnte die Armee nur bei einem bestimmten Auftrag des Bundesrates handeln, sowohl bei der Verhütung als auch Bekämpfung von Unruhen.
Ein weiterer Punkt, der Beachtung verdient, ist die Verhältnismässigkeit der Massnahmen, welche die LSK dem Bundesrat für den Fall eines Generalstreiks vorgeschlagen hatte. Der Antrag von Sprecher geht von einer Revolution nach russischem Vorbild aus. Sollten die Unruhen wider erwarten nicht so schwerwiegend sein, konnten die Behörden die vorgesehenen Massnahmen leicht anpassen.
Unter den Massnahmen, welche Sprecher in seinem Exposé vorschlug, sticht der Wunsch nach einem "besonderen politischen Nachrichtendienst" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 193. Der Nachrichtendienst wurde der Bundesanwaltschaft unterstellt, musste aber mit der Nachrichtensektion der Armee Kontakt halten. Während der Lektüre der Literatur konnte ich mich allerdings z. T. nicht des Eindrucks erwehren, der Bundesrat sei über die Ereignisse im Ausland besser informiert gewesen als über die Spannungen im Innern.] hervor. Diese Massnahme ist, meiner Meinung nach, sinnvoll, da sie der Armeeleitung einen Informationsvorsprung verschaffen könnte, falls die Massnahme tatsächlich greift. Der Überraschungseffekt wäre so nur beschränkt zum Tragen gekommen, auch hätten die Einsätze besser koordiniert werden können.
Eine zentrale Massnahme der Bundesbehörden war die Unterstellung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung, sowie der Angestellten der öffentlichen Verkehrsbetriebe, unter die Militärgerichtsbarkeit. Dem Bundespersonal wurde das Streikrecht abgesprochen, da es in einem Treueverhältnis zum Staat stehe, welches nicht einseitig gebrochen werden dürfe [In dem Dokument wird weiter ausgeführt, dass die Existenz des Staates auf dem Spiel stehe, wenn es im Ermessen der Beamten liege, wann sie die Arbeit niederlegen wollen.]. Die vorgesehenen Strafen für ein Zuwiderhandeln, bis zu einem Jahr Gefängnis und/oder 1000 Fr. Busse [Zusätzlich zu diesen Massnahmen war auch ein Artikel über "Hochverrat" in einem Entwurf von Stämpfli enthalten, wofür eine Ergänzung der BV nötig gewesen wäre. Der Bundesrat verzichtet aber auf die Schaffung dieses Artikels.], erscheinen mir als hart, aber gerechtfertigt. Nur starke Repression hätte eine gangbare Alternative dargestellt. Ausserdem war diese Massnahme nicht neu, weil das Bundespersonal bereits seit Kriegsbeginn der Militärgerichtsbarkeit unterstand [Diese Massnahme stellte 1914 bei Kriegsausbruch ohne Zweifel eine Stärkung der militärischen Führung dar.].
Die unter Punkt 4 in der Zusammenfassung vorgesehenen Massnahmen bzgl. der Einschränkung der Pressefreiheit und der Zensur des Telegrammverkehrs, stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Nicht zuletzt deshalb wollte der Bundesrat die Zensurstelle einer zivilen Instanz unterstellen. Bei der Ausarbeitung dieser Anträge ging man in der LSK davon aus, dass die sozialistischen Zeitungen während einem Generalstreik weiter erscheinen würden, währenddem die Behörden lediglich beschränkt Zugang zur Öffentlichkeit hätten.
Der Zweck dieser Massnahmen war es, das Erscheinen der sozialistischen Zeitungen einzuschränken oder ganz zu verhindern, und somit eine einseitige Information der Bevölkerung zu verhindern. Wie aus dem "Protokoll der Landesstreik-Kommission des Bundesrates" [Gautschi. Dokumente. S. 121-124] hervorgeht, wollte die LSK deshalb mit einer oder mehreren Druckereien Kontakt aufnehmen.
Eine Massnahme, welche immer wieder erwähnt wurde und den Truppen des Ordnungsdienstes zufiel, war der Schutz der Arbeitswilligen und der Betriebe. Die Streikbrecher sollten nicht durch die Streikenden davon abgehalten werden, ihrer Arbeit nachzugehen. Allerdings erfuhr "die Verordnung betreffend «Massnahmen gegen die Gefährdung und Störung der innern Sicherheit der Eidgenossenschaft» (...) dabei insofern eine mildernde Korrektur, als in der definitiven Fassung der Absatz über das Streikpostenstehen gestrichen und damit toleriert wurde." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 196]
Ein interessantes Detail am Rande stellt der Brief des schweizerischen Bauernsekretärs Ernst Laur dar: Er wandte sich zehn Tage nach der ersten Zusammenkunft der LSK an Generalstabschef Sprecher. Der Inhalt des Briefes, welchen Laur als "streng geheim" einstufte, betraf die Frage, welche Massnahmen der Bund für den Fall eines Generalstreikes treffen solle. Es bestand eine verblüffende Ähnlichkeit zwischen seinen und den Vorschlägen der LSK. So schlug Laur vor, sofort "den Landsturm zum Schutze der Dörfer und Höfe aufzubieten und vorsorglich für jede Gemeinde einen Ortskommandanten zu bestimmen, (...). Es wäre ein System der Strassenbewachung auszuarbeiten und nur Leute mit Ausweisen passieren zu lassen." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 191]. Er betonte allerdings, dass es ihm nicht darum gehe, Bürgerwehren [vgl. dazu das Nachwort von Hans-Ulrich Jost in: Gautschi. Landesstreik. S. I-XII ] schaffen zu wollen, da dies als Provokation aufgefasst werden könnte. Sein Ziel bestand darin, unnötiges Blutvergiessen und Sachschäden zu verhindern. Die Armee sollte die revolutionäre Bewegung bereits im Keim ersticken.
Die Übereinstimmung der Gedankengänge dürfte eher zufälliger Natur sein, da Laur nichts von der Existenz der Kommission gewusst haben kann. Dennoch stellte der Brief eine Bestätigung für Sprecher dar.
Wird das gesamte Dokument betrachtet, "kommt die Entschlossenheit des Bundesrates zum Ausdruck, der Armee nicht voreilig Generalvollmachten zu übertragen, sondern sich in Übereinstimmung mit dem Verfassungsrecht die Entscheidungsfreiheit zu erhalten und damit das Übergewicht der Zivilgewalt über die Militärgewalt sicherzustellen." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 196]. Die Gegenmassnahmen der Behörden basierten auf der Verfassung, Sprecher hingegen ging davon aus, dass sich die revolutionäre Bewegung gegen die Verfassung und die bestehende Regierung richte.
Mit der Vorwegnahme des Überraschungsmomentes hatte die Kommission eine der wichtigsten Aufgaben erfüllt, neben der angestrebten Kompetenzregelung zwischen ziviler und militärischer Behörde. Die Kommission brachte ihre Arbeit am 29. Oktober spät, aber noch rechtzeitig, zu Ende. Sowohl der Bundesrat als auch die Armeespitze konnte mit den Resultaten der Kommission zufrieden sein.
Die Rhetorik ist sehr gemässigt, wie die Kommission überhaupt um Sachlichkeit bemüht war.
4. Die letzten Tage vor dem Landesstreik
4.1 Zunehmende Spannungen im Innern
4.1.1 Die Forderung nach einem Truppenaufgebot
Als der Bundesrat am 1. November zu einer Sitzung zusammentrat, wollte Wille ein sofortiges, massives Truppenaufgebot erwirken. Mit diesem Wunsch des Generals hatte das Ringen um ein Truppenaufgebot begonnen, wobei der General sein Ziel, auch dank einiger taktischer Winkelzüge, erreichte.
Der Bundesrat konnte, oder musste, ein Truppenaufgebot nur erlassen, wenn das Gesuch einer Kantonsregierung vorlag. Die Situation war vor allem in Zürich gespannt, der Regierungsrat versuchte eine Krise aber zunächst immer auf dem Verhandlungswege zu lösen. Als die Ereignisse um den Streik der Bankangestellten (1.10.18) näher untersucht wurden, sah der Regierungsrat darin "nicht den Ausfluss einer blossen Gewerkschaftsbewegung." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 200]. Dazu kam die Ankündigung linker Kreise, den ersten Jahrestag der Russischen Revolution zu feiern. Diese beiden Begebenheiten liessen den General ein massives Truppenaufgebot fordern.
Die Landesregierung lehnte das Begehren des Generals mit der Begründung ab, das Truppenaufgebot könnte als Provokation gesehen werden. Ausserdem erwartete der Bundesrat grössere Manifestationen erst auf den 7. oder 10. November. Als einzige Massnahme wurden die Kantone ermächtigt, Truppenaufgebote selbst zu erlassen und durchzuführen. Wille beurteilte diese Massnahme als zu zurückhaltend, er sah im Truppenaufgebot die Möglichkeit einen "Bürgerkrieg und Blutvergiessen zu verhindern." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 204]
Nach drei misslungenen Versuchen, erzwang der General mit einem taktischen Winkelzug das Truppenaufgebot. Das in Zürich liegende Besatzungsbataillon wurde zum Grenzschutz ins Rheintal abgezogen und sollte ein bis zwei Tage später durch ein am Bodensee liegendes ersetzt werden. Die Stärke des Grenzschutzes blieb damit unverändert, nur die Stadt Zürich war während mindestens einem Tag ohne militärischen Schutz. Es bestand also keine Notwendigkeit, weder aus strategischer noch militärischer Sicht, diese Massnahme vorzunehmen. Der Regierungsrat ersuchte daraufhin den Bundesrat, ein zusätzliches Truppenaufgebot zu erlassen. Jenes Truppenaufgebot, das den Landesstreik auslöste.
"Es ist offensichtlich, dass die Landesbehörde den Entschluss zu drastischen, einschneidenden Massnahmen möglichst lange hinauszuschieben wünschte. Es bestand durchaus die Hoffnung, auf diese Weise über die schwierige Zeit hinwegzukommen." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 206]. Vor allem Schulthess setzte sich immer wieder für Konzessionen mit der Arbeiterschaft ein, aber auch er stimmte schliesslich dem Aufgebot unter dem Hinweis zu, dass sich "das Ausland zu sehr um uns kümmert" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 209].
4.1.2 Die Ausweisung der Sowjet-Mission und ausländische Einflussnahme
Dieser Hinweis von Schulthess führt zur Frage, ob die Alliierten bei einer revolutionären Bewegung interveniert hätten. Auf jeden Fall hielten sich hartnäckige Gerüchte [Diese Gerüchte konnten auch nach Kriegsende nicht erhärtet werden. Siehe dazu auch: Bonjour, Edgar. Geschichte der schweizerischen Neutralität. Bd. 2. Basel 1970.], die Entente plane eine Intervention, auch wenn diese nie durch Fakten erhärtet werden konnten.
Am 2. November beschwerte sich der französische Gesandte Dutasta bei Bundespräsident Calonder über das Verhalten der Schweiz gegenüber der Sowjet-Mission. Die Vorkehrungen gegen die Bolschewiki besässen in der Schweiz "nicht die nötige Strenge; es bestehe der Eindruck, die Behörden seien gegenüber diesen Leuten zu furchtsam. Die Bolschewiki hätten zu revolutionären Zwecken über 50 Millionen Franken in die Schweiz gebracht." [Freymond, Jacques/Graf-Junod, Isabelle/Browning, Alison. Diplomatische Dokumente der Schweiz. Bd. 6. Bern 1981. S. 818].
Insbesondere die Ausweisung von Frau Balabanow wurde von der Seite Frankreichs gefordert. Falls der Bundesrat nichts gegen die Ausbreitung des Bolschewismus unternehme, werde Frankreich die Grenze zur Schweiz mit einem Kordon absperren. Vor allem Bundesrat Ador war durch diese Mitteilung beunruhigt und verlangte "strenge Massnahmen gegen die Russen an der Grenze und Ausweisung von Salkind und Frau Balabanow." [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 819]
Rund eine Woche später, am 7. November, wurde Baron Sonnino beim schweizerischen Gesandten Wagnière in Rom vorstellig. Er lenkte "in freundschaftlicher Weise meine Aufmerksamkeit auf die Gefahr, welche der Schweiz durch die bolschewistische Tätigkeit droht, und zwar namentlich vom internationalen Standpunkt aus." [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 824]. Sonnino wies auch darauf hin, er wisse, dass die Schweiz in Russland mit mehr als einer Milliarde Franken engagiert sei. Dennoch könne die Schweiz wesentlich mehr verlieren, falls nicht gegen den Bolschewismus vorgehe. Wagnière betonte in seinem Schreiben, er habe "den Minister des Äusseren bei diesem Anlasse auf (...) die energische Haltung unserer Gesandtschaft in Petrograd" [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 824. Der Bundesrat hatte die Gesandtschaft über die Ausweisung von Salkind und Balabanow bereits informiert. Ebenfalls war die unmittelbar bevorstehende Ausweisung der gesamten Mission bekannt.] aufmerksam gemacht.
Der Bundesrat hatte bereits an seiner Sitzung vom 1. November Massnahmen gegen die Sowjet-Mission eingeleitet. Ihm waren aber vorerst die Hände gebunden, da keine Beweise für eine Zusammenarbeit zwischen der Mission und schweizerischen Bolschewisten existierten. Nur drei Tage später teilte die Landesregierung der Mission mit, dass "Salkind und Frau Balabanow die Schweiz zu verlassen haben." [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 821]. Gegen die Ausweisung von Salkind wurden keine Proteste erhoben, aber für den Verbleib von Angelica Balabanow machten sich vor allem die Zürcher und der Leiter der Sowjet-Mission, Jean Berzine, beim Bundesrat stark. Sie wurde später zusammen mit der gesamten Mission ausgewiesen, der Bundesrat hatte diesen Beschluss am 6. November gefasst. Der Presse wurde am 8. November mitgeteilt, die Landesregierung könne sich der Erkenntnis nicht verschliessen, "dass die in der Schweiz unter dem Einfluss bolschewistischer Agenten planmässig betriebene und immer weiter um sich greifende revolutionäre Propaganda, die die bolschewistische Gewalttat und den bolschewistischen Terror verteidigt und verherrlicht, im Einvernehmen und mit der Unterstützung der russischen Sowjetmission in Bern betrieben wird." [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 825. Als Beweise für die Ausweisung dienten drei abgefangene Telegramme an die Sowjet-Mission. Die Ausreisefrist wurde um einen Tag bis zum 12.11. gestreckt. Die Mission hatte somit genügend Zeit, alle Dokumente zu vernichten. Der Bundesrat scheint zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem Landesstreik gerechnet zu haben, sonst hätte er wohl ein anderes Datum gewählt. Die Ausreise der Mission verlief auf jeden Fall abenteuerlich.]. Die Gesandtschaft und die Konsulate wurden angewiesen Vorbereitungen zu treffen, um Russland verlassen zu können, falls sie ebenfalls ausgewiesen würden.
Obwohl die Demarchen von Frankreich und Italien nicht miteinander abgesprochen zu sein scheinen, stand der Bundesrat unter dem Eindruck, die Entente plane eine Intervention. Die einzelnen Staaten der Entente, welche sich an der regen Propagandatätigkeit der Sowjet-Mission störten, wollten mit ihren Beschwerden Druck ausüben. Auch wenn der Bundesrat bereits vor der ersten Demarche Massnahmen getroffen hatte, wurde die Ausweisung dadurch sicherlich beschleunigt. Meines Erachtens besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Druckversuchen ["Die beiden erwähnten Beispiele [die Demarchen von Frankreich und Italien] sind nicht die einzigen Fälle, in denen sich das Ausland in innern Angelegenheiten der Schweiz während des ersten Weltkrieges gemischt hat. Rücksichtnahmen auf die eine oder andere Kriegspartei, Einflüsterungen und Zumutungen ausländischer Regierungen haben die Entscheidungen der Landesbehörde beeinflusst." Gautschi. Der Landesstreik. S. 216] von Frankreich und Italien und der Dringlichkeit, mit der die Russen ausgewiesen wurden.
Darf den Angaben von Stefan Kestler geglaubt werden, "stellte die Schweiz im Ersten Weltkrieg das «Hauptarbeitsgebiet» der deutschen Propaganda im Ausland dar." [Kestler, Stefan. Die deutsche Auslandsaufklärung und das Bild der Ententemächte im Spiegel der zeitgenössischen Propagandaveröffentlichungen während des Ersten Weltkrieges. Bern 1994. S. 93]. Für die Pressearbeit standen Büros in Zürich, Bern, Basel, Lugano und Genf zur Verfügung, wobei Genf eine besondere Bedeutung beigemessen wurde. Das lag an der Nähe zur Grenze, an der Bekanntheit der französischen Sprache und weil die Stadt Genf als Zentrum der internationalen Politik bekannt war.
"Unsere bis ins kleinste ausgearbeitete und sehr verzweigte Presseorganisation bietet eine in ihrer Art einzigartige Möglichkeit auf die Haltung der schweizerischen Presse einen regelmässigen Einfluss zu nehmen." [Kestler. Deutsche Auslandsaufklärung. S. 96]. Die Beeinflussung der Presse erwies sich allerdings als besonders kostenintensiv und die Deutschen waren auf das Entgegenkommen der Redakteure angewiesen. Die Pressearbeit stützte sich vorwiegend auf "geschickt redigierte und gratis zugestellte Frontberichte" [Kestler. Deutsche Auslandsaufklärung. S. 102], welche ihre Wirksamkeit von "innen" entfalteten. Sie waren deshalb nicht ohne weiteres als Propaganda zu erkennen. Die deutsche Propagandaarbeit fand vor allem bei religiösen Deutschschweizern Gehör.
Die deutschen Strategen erhofften sich verbesserte Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Das wichtigste Ziel, die Schweiz gegen Frankreich aufzubringen, konnte jedoch wegen den Spannungen zwischen den Deutschschweizern und den Romands nicht erreicht werden.
4.1.3 Die christlichsoziale Gewerkschaft
Das OAK war nicht das Sprachrohr der gesamten Arbeiterschaft, sondern nur dasjenige der sozialistisch organisierten Arbeiter. Die wesentlich kleinere christlichsoziale Gewerkschaft CSG hingegen lehnte den Streik vehement ab, sie sah sich als vaterländische Bewegung.
Für die CSG stellte der Generalstreik ein Randthema dar, tauchte es in den Protokollen doch erst 1917 zum ersten Mal auf. Es wurde demnach keine kontroverse Diskussion über den Sinn oder Unsinn eines Landesstreiks geführt wie bei den wesentlich grösseren, sozialistischen Gewerkschaften. Im Manifest "Die Christlichsozialen zu den Basler Beschlüssen" wurde die Ablehnung des Generalstreiks als Kampfmittel begründet: "1. Der Generalstreik steht mit den Gesetzen eines geordneten Staatswesens wie mit den Grundsätzen der christlichen Gerechtigkeit im Widerspruch. 2. Der Generalstreik würde, statt die Notlage der bedrängten Volksklassen zu heben, dieselbe noch weit unerträglicher gestalten. 3. Ein schweizerischer Landesstreik würde im gegenwärtigen Moment eine grosse vaterländische Gefahr bedeuten und geradezu einen hochverräterischen Charakter besitzen." [Holenstein. Die Christlichsozialen. S. 289]. Die Christlichsozialen strebten soziale Reformen ohne Gewalt und auf der bestehenden Rechtsordnung an, was den Glauben an einen revolutionären Umsturzversuch der Sozialisten impliziert.
Die CSG wurde vom Ausbruch des Landesstreiks überrascht, es existieren lediglich acht (!) Flugblätter ["Diese doch auffällige Quellenlücke lässt sich im wesentlichen auf zwei Arten erklären: entweder verzichteten die Christlichsozialen (...) in den kritischen Tagen generell auf protokollarische Aufzeichnungen und andere Notizen, oder aber es wurden entsprechende Unterlagen nachträglich vernichtet. Die zweifellos brisantere zweite Variante kann in Anbetracht der Erfahrungen Willi Gautschis (...) keinesfalls ausgeschlossen werden." Hollenstein. Die Christlichsozialen. S. 297] aus der Zeit während des Streiks, in welchen die Arbeiter aufgefordert wurden, nicht am Streik teilzunehmen. Nach dem Ausbruch des Streiks wurde ein Aktionskomitee gegründet, welches ebenfalls einen Forderungskatalog [Der Forderungskatalog ist im Anhang enthalten. Er ist umfangreich und eines der erhaltenen Flugblätter.] aufstellte. Mit den umfangreichen Postulaten an den Bundesrat wollte die Gewerkschaft den eigenen Reformwillen dokumentieren und gleichzeitig "den Linken der Wind aus den Segeln" [Holenstein. Die Christlichsozialen. S. 303] genommen werden.
Die Bedeutung der CSG blieb allerdings gering, ausserdem "vermochten sie während der Streiktag nicht einmal den Betrieb in ihrer eigenen Verbandsdruckerei in Winterthur aufrechtzuerhalten, was durchaus als peinlich zu bezeichnen ist." [Holenstein. Die Christlichsozialen. S. 392]. Dennoch verzeichnete die Gewerkschaft während und unmittelbar nach dem Krieg einen starken Mitgliederzuwachs. Die von den Christlichsozialen aufgestellte Hypothese, den Generalstreik zum Scheitern gebracht zu haben, entspricht keineswegs den Tatsachen.
4.1.4 Die Haltung des Bürgertums
Stellte Gautschi bei dem Streik der Bankangestellten beim Bürgertum eine "Verständnislosigkeit, mit der soziale Anliegen im damaligen Zeitpunkt beurteilt wurden" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 226] fest, greift die Analyse von Mattioli tiefer: "Die Sprache der Generalstreikszeit spiegelte nicht nur irrationale Bedrohungsängste vor einer sozialistischen Machtergreifung wieder, sondern war auch der Ausdruck einer diffusen Zukunftsangst. Fast regelmässig erreichte die antisozialistische Militanz in jenen Bevölkerungsschichten Spitzenwerte, die sich durch die Krisen und Konflikte der noch jungen Industriegesellschaften an die Wand gedrückt sahen: «Dieser geistig-psychische Prozess lässt sich nur verstehen als eine Abwehrhaltung der in die Minderheit gedrängten bäuerlich-kleinstädtischen Kreise gegen das als Proletarisierung empfundene Anschwellen der Grossstädte mit ihren riesigen Arbeitervierteln. Es handelt sich hier zutiefst wohl um einen Protest gegen die mit tiefgreifenden sozialen Umschichtungen verbundene industrielle Moderne, gegen die Mobilität und Rationalität des sich beschleunigenden Industrialisierungsprozesses.»" [Mattioli. Demokratie und Diktatur. S. 111]
Noch heute herrscht bei älteren Schweizern die Meinung vor, das OAK habe während dem Landesstreik eine kommunistische Diktatur errichten wollen. [vgl. Haele, Peter. Das Mödeli Anke und das Ärgernis Muschg. in: Tages-Anzeiger vom 26.2.98, S. 2. Auch der Antisozialismus ging in der Zeitspanne des Kalten Kriegs nicht verloren.]. Die Sozialisten durften sich allerdings angesichts der massiven Propaganda in der Presse nicht wundern, wenn das Bürgertum an einen revolutionären Umsturz glaubte. "Militärische Meldungen und Lageberichte aus beiden Lagern schürten die kriegerische Stimmung und verschärften die Spannung. So kam es, dass sich überraschend schnell eine Bürgerkriegsatmosphäre einstellte." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 247]
Die internationale Lage sah folgendermassen aus: Seit dem 8. August 1918 erfolgte der allgemeine deutsche Rückzug, welcher am 11. November in einem Waffenstillstand mündete. Die Bevölkerung war über die Ereignisse in Deutschland gut informiert, namentlich die Haltung der linken Kreise wurde dadurch beeinflusst. Der Bundesrat erhielt täglich Berichte von den Gesandtschaften aus Deutschland und Österreich. Als in den ersten Novembertagen die Achsenmächte zusammenbrachen, verschärfte sich die Lage in der Schweiz.
In Deutschland drohte eine Revolution auszubrechen, da "die zaghaften sozialen Reformen des Kabinetts Max von Baden, die Errichtung von Arbeiterausschüssen in den Betrieben, die Einschränkungen des Koalitionsrechts die erst Mitte Oktober ausgesprochene Amnestie wegen politischen Straftaten Inhaftierter reichten keinesfalls aus, um die politisch bewusste Arbeiterschaft zufrieden zu stellen." [Mommsen, Hans. Die verspielte Freiheit. Bd. 8 der Reihe: Propyläen. Geschichte Deutschlands. Berlin 1989. S. 31]. Als die Nachricht von dem Austand der Kieler Matrosen durchdrang und der Kaiser abdanken musste, verschärften sich die Spannungen in der Schweiz. Immerhin nahm am 11. November die Regierung unter Friedrich Ebert ihre Tätigkeit auf.
In Österreich, diese Ereignisse beeinflussten die Sozialisten in der Schweiz nicht im gleichen Masse wie jene in Deutschland, zeichnete sich ebenfalls eine Revolution ab: "Des sources les plus autorisées japprends que la révolution est sur le point déclater à Vienne sous linspiration et la conduite des partis extrêmes socialistes." [Freymond. Diplomatische Dokumente. Bd. 6. S. 864]. Ausserdem drohte im Vorarlberg eine Hungersnot auszubrechen, die Schweiz wäre "aus rein humanitären Gründen geneigt (.), dem Vorarlberg mit Lebensmitteln zu Hülfe zu kommen, insofern die Entente ihre Zustimmung erkläre." [Fleury, Antoine/Imboden, Gabriel/Bourgeois, Daniel. Diplomatische Dokumente der Schweiz. Bd. 7-I. Bern 1979. S. 17]. Die Lage war auch in Österreich keineswegs entspannt.
In Russland herrschte zu dieser Zeit Bürgerkrieg, was die Stimmung in der Schweiz aber nicht stark beeinflusste.
Ich werde in den folgenden Abschnitten nicht näher auf die einzelnen Phasen des Streiks eingehen, sondern vor allem die Haltung des Bundesrates näher betrachten. Es sollen jene Umstände herausgearbeitet werden, welche die Landesregierung dazu veranlassten, schliesslich keine Konzessionen an die Streikleitung zu machen.
Hatten die Zürcher Bankangestellten bei ihrem Streik die öffentliche Meinung noch hinter sich, schlug die Stimmung während dem Landesstreik um: "Obschon der landesweite Generalstreik eine Protestbewegung gegen die unhaltbar gewordenen Lebensbedingungen war, wurde er vom Bürgertum meist als gewaltsamer sozialistischer Umsturzversuch gedeutet." [Mattioli. Demokratie und Diktatur. S. 108]. So sah es auch Gonzague de Reynolds [Mit einem seiner Rundschreiben in der Neuen Helvetischen Gesellschaft wurde er zum "intellektuellen Wegbereiter der Bürgerwehren, die von der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung nicht nur mit Waffen beliefert wurden, sondern mit ihren fragwürdigen Staatsschutzaktionen auch weitgehend im rechtsfreien Raum operierten." Mattioli. Demokratie und Diktatur. S 109], einer der einflussreichsten Rechtsintellektuellen in der Schweiz. Er wurde als "Sozialistenfresser" und innenpolitischer Falke bezeichnet, welcher den Streik als eine Folge von subversiver Untergrundarbeit sowjetischer Agenten ansah. Diese antisozialistischen Verschwörungstheorien gehörten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zur bekannten Argumentation konservativer Gegenwartsdeutung in ganz Europa. Grosse Teile des Bürgertums nahmen während dem Landesstreik eine ähnliche Haltung ein wie Reynolds, vor allem die Bauern konnten sich überhaupt nicht für den Streik begeistern.
Der Bundesrat schlug bei seinem "Aufruf an das Schweizervolk" [Die Quelle ist im Anhang enthalten.] zur Rechtfertigung des Truppenaufgebotes am 7. November noch versöhnliche Töne an. Es wurde betont, das Aufgebot richte sich nicht gegen eine bestimmte Partei oder Klasse. Die Notwendigkeit von sozialen Reformen wurde von der Seite des Bundes anerkannt, sie könnten sich aber nur im Laufe der Zeit entwickeln. Die Landesregierung rechtfertigte das Truppenaufgebot mit dem Argument, dass Ruhe und Ordnung im Land aufrecht erhalten werden müssten.
Der Bundesrat hatte, im Gegensatz zu weiten Kreisen des Bürgertums, keine Fehleinschätzung der sozialen Wirklichkeit vorgenommen. Da aber alle Reformen auf dem Boden von Recht und Ordnung von statten gehen sollten, waren seinem Reformwillen weitgehend die Hände gebunden.
5.2 Vom Proteststreik zum Generalstreik
Der auf den 9. November befristete Proteststreik [An diesem Tag fand eine Sitzung zwischen Bundesrat Motta und Vertretern der eidgenössischen Personalverbände statt. Es wurde eine Einigung über die Teurungszulage von 1919 erzielt, wobei die Vertreter der Personalverbände den Eindruck hatten, der Streik habe die Einigung erleichtert. Von einem unbefristeten Streik wurde bei dieser Gelegenheit nicht gesprochen. Gautschi. Der Landesstreik. S. 256] verlief ruhig und ohne nennenswerte Zwischenfälle. Erst die Aktion der Zürcher, welche den unbefristeten Streik proklamierten und damit das Oltener Komitee zum Handeln zwang, verlieh den Ereignissen eine eigenständige Dynamik. Das OAK schloss sich dem unbefristeten Streik an und legte einen neun Punkte umfassenden Forderungskatalog [Der Forderungskatalog ist im Anhang enthalten. Von den Forderungen wurde die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf acht Stunden und die Proporzwahl des Nationalrates nach dem Streik verwirklicht. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Hinterbliebenenversicherung wurde in den 20er Jahren geschaffen.] vor. Damit war der Generalstreik in seine dritte Phase eingetreten, in welcher der General den Bundesrat daran erinnerte, es sei seine Pflicht die Streikenden in die Schranken zu weisen. In einem zweiten Aufruf an das Volk betonte der Bundesrat erneut seinen Willen zu Sozialreformen und rechtfertigte die getroffenen Massnahmen. Der Landesstreik setze die "Existenz und Wohlfahrt des Landes aufs Spiel." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 299]. Zu erwähnen ist ferner, dass sich der Bundesrat während dem Streik weitgehend an die von der LSK gemachten Vorschläge hielt, wo er es aber für nötig erachtete Änderungen vornahm.
Weite Kreise der Bevölkerung brachten zumindest für einige der neun Forderungen Verständnis auf, weil sie keine Gefahr für die bestehende Ordnung darstellten. Da während dem Streik, mit wenigen Ausnahmen, nur sozialistische Zeitungen erschienen, machte sich das OAK während der Streiktage ein falsches Bild über die tatsächlichen Begebenheiten. Dies und die Unterschätzung des Bundesrates trugen das ihrige dazu bei, dass der Landesstreik mit einer Niederlage für die Sozialdemokratie endete.
5.3 Die ausserordentliche Bundesversammlung
Am 12. November, mitten im Streik, trat in Bern die ausserordentliche Bundesversammlung zusammen. Die Konzessionsbereitschaft des Bundesrates wurde durch die deutlich ablehnende Haltung der bürgerlichen Parlamentarier unterbunden - oder ihm wurde durch sie der Rücken gestärkt, je nach Betrachtungsweise. Jedenfalls wurde das OAK von der starren Haltung des Bundesrates überrascht.
Bundespräsident Calonder rechtfertigte in seiner Eröffnungsrede [Gautschi. Dokumente. S. 270-276. Die Quelle ist im Anhang enthalten.] erneut das Truppenaufgebot und machte "skrupellose Hetzer und namentlich Vertreter des bolschewistischen Terrors" [Gautschi. Dokumente. S. 270] für die gereizte Stimmung verantwortlich. Und er betonte die "ungeheure Verantwortlichkeit [des Bundesrates] (...) sowohl hinsichtlich der innern Zustände, als auch mit Bezug auf die internationale Lage der Schweiz." [Gautschi. Dokumente. S. 271]. Er machte darauf aufmerksam, die Landesregierung käme lediglich ihrer Pflicht nach. Es werde aber eine Erhöhung des Bundesrates auf neun Mitglieder ins Auge gefasst, wobei die zwei neuen Sitze der SP zugestanden wären. Ausserdem befürwortete die Regierung die Neuwahl des Nationalrates auf der Grundlage des Proporz und die Einführung der Alters- und Invalidenversicherung. Auf die anderen Forderungen trat Calonder in seiner Rede nicht ein, allfällige Reformen mussten seiner Meinung nach aber zwangsläufig auf der Verfassung basieren.
Calonder konstatierte, es sei auch "auf die Anschauungen anderer Volkskreise, namentlich der landwirtschaftlichen Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen." [Gautschi. Dokumente. S. 274]. Der Bundespräsident machte auf die internationale Verflechtung der Wirtschaft aufmerksam, und deutete damit die Unmöglichkeit an, die Schweiz könne weitergehende Konzessionen machen als die anderen europäischen Staaten. Er betonte, die Schweiz habe sich in der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz für eine Besserstellung der Arbeiterschaft eingesetzt. Am Ende seiner Rede schlug Calonder einen versöhnlichen Ton an und appellierte an die Solidarität zwischen den Klassen.
"Zweifellos war die Meinung, der Landesstreik stelle einen Umsturzversuch dar und das Oltener Komitee verkörpere eine Art illegale Gegenregierung, (...) in breiten bürgerlichen Kreisen vorherrschend, bildete doch der Ausdruck «Oltener Sowjet» in der Presse und sogar in Militärdokumenten eine durchaus geläufige Betitelung für den sozialdemokratischen Aktionsausschuss. Überhaupt bleibt festzustellen, dass 1918 in Teilen der Bevölkerung eine Revolutionsangst bestand, die keineswegs nur in der Tagespresse, sondern auch auf höchster politischer Ebene zum Ausdruck kam." [Holenstein. Die Christlichsozialen. S. 300 Holenstein bezieht sich hier wohl auf die Rede Calonders.]
Die Stimmung der Bevölkerung kam in der Haltung der meisten Parlamentarier zum Ausdruck, welche sich gegen jegliche Konzessionen und sich damit gegen die differenziertere Politik des Bundesrates [Unter den Parlamentariern galten die Bundesräte Schulthess, Motta und Calonder als kompromissbereit.] aussprachen. Die Bürgerlichen wollten unter dem Druck des Streiks unter keinen Umständen nachgeben, weil sie befürchteten, das OAK werde nur wenige Wochen später erneut mit einem Streik drohen und neue Forderungen stellen.
5.3.1 Das Ultimatum des Bundesrates
Noch während den parlamentarischen Verhandlungen des zweiten Tages richtete der Bundesrat, nach Rücksprache mit den bürgerlichen Fraktionen, ein Ultimatum an das OAK. Darin wurde der Streikabbruch gefordert. Falls die Landesregierung nicht bis 17 Uhr im Besitz einer schriftlichen Erklärung sei, der Streik werde abgebrochen, drohe der Bürgerkrieg. Grimm wollte zunächst nicht darauf eingehen, liess dann aber eine Verlängerung der Frist erwirken.
In einer dramatischen Sitzung rang sich das Oltener Komitee am Abend zum Streikabbruch durch, wobei das Militär [Der General hatte diese Massnahme dem Bundesrat abgerungen. Das Gebäude stand unter militärischer Bewachung. In der Nacht wurden die Telefonverbindungen unterbrochen und das Gebäude militärisch besetzt.] bei einer anders lautenden Entscheidung sofort alle Mitglieder festgenommen hätte. Zu spät hatte das OAK den "eindeutigen Willen des Bundesrates, den Landesstreik mit allen Mitteln zu unterdrücken" [Gautschi. Der Landesstreik. S. 319. Der Streik wurde nicht als Niederlage betrachtet, da sich der Bundesrat sicher entgegenkommend zeigen werde. Ob der Bundesrat den Unterhändlern des Komitees tatsächlich Zugeständnisse gemacht hat, kann nicht durch Dokumente belegt werden.] erkannt. Das Komitee wollte unter diesen Umständen keinen Bürgerkrieg provozieren, zumal keine Umsturzpläne existiert hatten. So konnte Calonder am anderen Tag stolz verkünden: "Der Albdruck ist gewichen." [Gautschi. Der Landesstreik. S. 323].
Der schweizerische Landesstreik endete am 14. November um Mitternacht, der gesamte Streik war ohne grössere Ausschreitungen verlaufen.
6. Eine kurze Schlussbetrachtung
Hatten die bürgerlichen Kreise während und nach dem Landesstreik behauptet, das Oltener Komitee plane einen gewaltsamen Umsturz nach russischem Vorbild, bezichtigten die Linken die Armee mit dem Truppenaufgebot eine absichtliche Provokation für das Auslösen des Landesstreikes begangen zu haben. Weder die eine noch die andere Vermutung konnte nach dem Streik erhärtet werden. Sowohl Gautschi als auch Holenstein stiessen bei ihren Nachforschungen auf Lücken in den Akten, sei es, weil die Dokumente vernichtet oder keine Protokolle angefertigt wurden.
Der Bundesrat war während und vor dem Landesstreik kein "schwächliches" Gremium, wie es die Konzessionen an die Arbeiterschaft zu Beginn des Jahres oder das Nachgeben auf den ausländischen Druck vermuten lassen. Er erfüllte vielmehr immer seine Pflicht, in der Tradition der Landesregierung als Verwaltung des Landes, und achtet darauf, dass die Interessen der Schweiz gewahrt blieben. Das zunächst auf den Verhandlungsweg gesetzt wurde, spricht in meinen Augen für das Verantwortungsbewusst sein des Bundesrates. Vielleicht hängt diese pragmatische Haltung mit der Ausbildung der Bundesräte zusammen: Alle Mitglieder der Landesregierung waren Rechtsanwälte.
Eine Rolle mag allenfalls der grosse Altersunterschied zwischen den Mitgliedern des Bundesrates und dem Oltener Aktionskomitee gespielt haben.
Die Arbeit der Landesstreik-Kommission machte sich während dem Streik bezahlt, der Bund war wesentlich besser auf den Landesstreik vorbereitet als die Streikführer. Damit hatte die Landesregierung, auf Druck der Armee, einen wesentlichen Beitrag zu einem mehr oder weniger gewaltfreien Landesstreik geliefert. Als die LSK nach dem Streik noch einmal zusammen kam, um Massnahmen für den Fall einer Wiederholung des Landesstreikes zu treffen, wurde folgendes festgestellt: "Ob dann wieder der Weg des Generalstreiks eingeschlagen wird oder ob Einzelaktionen anarchistischer Art, Überrumpelung von Behörden, Banken, Zeughäusern, Bombenattentaten usw. der allgemeinen revolutionären Erhebung gewissermassen als Signal zum Losschlagen vorangehen werden, lässt sich heute nicht sagen." [Gautschi. Dokumente. S. 378. Bei einer Wiederholung des Generalstreiks sollten die Streikführer früh verhaftet, die sozialistischen Druckereien geschlossen, die Strafverfolgung einheitlicher und der allgemeine Befehl für den Platzkommandanten genauer gefasst werden. Obwohl es während dem Streik zu Unstimmigkeiten zwischen der Armeeleitung und dem Bundesrat gekommen war, wurde an der Kompetenzverteilung festgehalten. Die Quelle ist im Anhang enthalten.]
Neben den enormen Kosten des Streiks, war auch der Graben zwischen Bürgertum und Sozialdemokratie tiefer geworden. Dies manifestierte sich in der Bildung von Bürgerwehren, welche gegen einen sozialistischen Umsturz gerichtet waren. Diese konservative Haltung hat die schweizerische Politik bis zum Zweiten Weltkrieg geprägt und fand ihre Fortsetzung in der "geistigen" Landesverteidigung während dem Kalten Krieg. Nicht zuletzt deshalb stellt der Landesstreik für mich ein zentrales Ereignis, welches Emotionen weckte, in der Schweizer Geschichte dieses Jahrhunderts dar.
Sollte bei Lektüre meiner Proseminararbeit der Eindruck aufkommen, ich sei gegenüber der Haltung der Bürgerlichen negativ eingestellt, möchte ich dazu folgendes bemerken: Ich kann ihre Argumentation durchaus bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen und bringe Verständnis für die Angstgefühle auf; nur hat diese Haltung meiner Meinung nach die Integration der Sozialdemokratie unnötig lange, und nach einer gewissen Zeit auch bewusst, verzögert. Als Beweis möge mir die Tatsache dienen, dass die SP erst 1943 mit Ernst Nobs ihren ersten Bundesrat stellen konnte.
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Schmid-Amman, Paul. Die Wahrheit über den Generalstreik. Zürich 1988.
Schmid, Hanspeter. Krieg der Bürger. Zürich 1980.
Sigg, Oswald. Die eidgenössische Volksinitiativen 1892-1939. Bern 1978.
Schubert, Peter. Die Tätigkeit des k. u. k. Militärattachés in Bern während des Ersten Weltkriegs. Osnabrück 1980.
Voigt, Christian. Robert Grimm. Bern 1980.
Wrigley, Chris. Challenge Of Labour: Central And Western Europe, 1917-1920. London 1993.
Im Anhang sind folgende Dokumente enthalten:
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1918. S. 101-103
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1918. S. 137-145
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 153-154
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 186-187
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 196-198
aus: Holenstein, Dieter. Die Christlichsozialen in der Schweiz im Ersten Weltkrieg. Freiburg 1993. S. 302
Bundesversammlung
aus: Gautschi, Willi. Dokumente der Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 270-276
Generalstreiks
aus: Gautschi, Willi. Dokumente zum Landesstreik 1918. Zürich 1988. S. 377-380