Generalstreik / Landesstreik 1918 in Grenchen
Ordnungsdienst der Armee
Die kritische Hinterfragung bleibt berechtigt
von Alfred Fasnacht
Bei den lokalen Streiks in den 50 Jahren vor dem Landesstreik / Generalstreik 1918 setzte man immer wieder Militär ein gegen die Streikenden. Dass Truppen oft und massiv gegen streikende Arbeiter eingesetzt wurden, belegen die folgenden Beispiele:
- 1869: Pikett wegen des Streikes der Seidenweberinnen in Basel
- 1869: Genfer Bauarbeiterstreik
- 1869: Waffen und Munition in Bereitschaft wegen des Uhrenmacherstreiks in Genf
- 1875: Vier Arbeiter erschossen, zwölf verwundet beim Mineurarbeiterstreik am Gotthard
- 1893: Aufgebot wegen des Berner Käfigturm-Krawalls
- 1898: Aufgebot wegen des Bauarbeiterstreiks in Genf
- 1901: Aufgebot wegen des Mineurarbeiterstreiks am Simplon, vier Arbeiter verletzt
- 1902: Kavallerieattacken und Bajonettangriff beim Generalstreik in Genf
- 1904: Aufgebot wegen des Maurerstreiks in La Chaux-de-Fonds
- 1904: Aufgebot von einem Regiment und einem Bataillon wegen des Streiks der Mineurarbeiter am Ricken
- 1904: Aufgebot wegen des Maurerstreiks in Basel
- 1905: Aufgebot wegen des Streiks der Metallarbeiter in Hochdorf
- 1906: Infanterie- und Kavallerie-Attacke im Streik der Metallarbeiter in Zürich; viele verwundete Arbeiter
- 1907: Aufgebot wegen des Streiks der Metallarbeiter in Hochdorf
- 1907: Aufgebot wegen des Streiks der Maurer in St. Moritz
- 1907: Aufgebot wegen des Generalstreiks im Kanton Waadt
- 1912: Aufgebot von einem Regiment Infanterie und einer Schwadron beim Zürcher Generalstreik
- 1913: Aufgebot einer Kompanie durch die Solothurner Regierung beim Tunnelstreik in Grenchen
- 1914: Pikettstellung zweier Kompanien bei der Aussperrung der Uhrenarbeiter in Grenchen
- 1916: Truppenbereitschaft beim Obersten-Prozess in Zürich zur allfälligen Beruhigung der welschen Bevölkerung. Zwei Oberste waren der Neutralitätsverletzung zugunsten Deutschlands beschuldigt worden.
- 1916: Pikett mit scharf geladenem Gewehr, um Jugenddemonstrationen zu verhindern
- 1916: Militärische Mobilisierung von Typographen in Lausanne zur Streikbrecherarbeit
- 1917: Aufgebot beim Streik in Chippis. Ein Arbeiter durch Militär verletzt
- 1918: Militäraufgebot anlässlich der Maifeier in Zürich
- 1918: Landesstreik/Generalstreik 1918 in Grenchen. Waadtländer Infanteristen schiessen am 14. November 1918 an zwei verschiedenen Orten in Grenchen auf unbewaffnete Arbeiter: 3 erschossene Arbeiter, mehrere Verletzte
Quelle: Kräuchi, Walter: Aufbruch in eine bessere Zeit : 75 Jahre Sozialdemokratische Partei des Kantons Solothurn. - Solothurn, 1965.
Nach dem Armeeaufgebot von über 110000 Soldaten anlässlich des Generalstreiks kam es abnehmend noch bis in die Fünfzigerjahre zu Ordnungsdienst-Einsätzen der Armee. Am 9. November 1932 geschah das traurige Ereignis in Genf, als die Ordnungstruppen (Rekruten) das Feuer auf Demonstranten eröffneten und 13 Teilnehmer einer nicht bewilligten Demonstration gegen den Rechtsextremismus erschossen. 65 Demonstranten wurden verletzt.
Die Situation beruhigte sich zusehends mit der allgemeinen Verstärkung der kantonalen und städtischen Polizeicorps, die heute in den Kantonen Ordnungsdienste übernehmen.
In den Jahren 2001 und 2003 hingegen kommt es in Davos (World Economic Forum WEF) zum massiven Aufgebot von Polizeieinheiten aus verschiedenen Kantonen sowie, ganz ausgeprägt im Jahre 2003, zum Einsatz der Armee. 1500 Angehörige der Miliz und 300 Festungswächter leisten 20000 Personentage Dienst. Für die Überwachung des Bündner Luftraumes setzte die schweizerische Luftwaffe einen F/A-18 Kampfjet ein (260 Flugstunden) sowie einen PC-7 (100 Flugstunden). Diese Massnahmen sollen Anschläge auf das WEF und Gewalttaten bei Demonstrationen in Davos verhindern.
In der Schweiz ist der Ordnungsdienst geregelt in der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst (VOD) vom 3. September 1997 (Stand am 7. Oktober 1997). Selbst unter dieser Regelung bleibt der Einsatz von bewaffneten Orndungskräften gegen die Zivilbevölkerung ein Problem, das immer wieder kritisch hinterfragt werden muss.
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A. Fasnacht 10/2002