
Rüdt selbst, der inzwischen von den eigenen Genossen ausgestossen worden ist, weil er sich über anvertraute Parteigelder nicht ausweisen konnte, macht den Eindruck eines von sich selbst übermässig eingenommenen Menschen, der über eine gewisse Beredsamkeit verfügt, dem sich aber die kunterbunt eingesogenen sozialistischen Ideen zu einem krausen Gebilde vereinigen, in dem er, vom Grossrichter in die Enge getrieben, selbst nicht mehr ein und aus weiss. Meist ist Ausweichen, Beschönigen, kleinliches Abmarkten seine Taktik.
Die Anklagen gegen Rüdt sind in der Hauptsache bekannt geworden durch die grosse Streikdebatte im Kantonsrat Ende des vergangenen Jahres. Der Auditor, Justizmajor Moser (Luzern), fasste sie in seiner vielseitigen Anklageschrift in die Hauptpunkte zusammen, dass Rüdt in einem Flugblatt behauptete, in Zürich habe das Solothurner Bataillon 90 auf die Dragonerschwadron 14 geschossen; in öffentlichen Versammlungen erklärte, in Zürich seien viele Soldaten zu den Streikenden übergetreten, die einberufenen Wehrmänner aufforderte, den Gehorsam zu verweigern im Falle sie gegen die Aufständischen vorzugehen hätten, am 13. November auf dem Bahnhof Süd den Barrikadenbau und am 14. auf dem Bahnhof Nord der Linie Münster-Grenchen die Beschädigung der Bahn-Anlage dadurch veranlasste, dass er die Aufforderung zu den Demonstrationen ergehen liess, auf den Bahnhöfen selbst erschien, den Zerstörungsarbeiten ohne Widerrede, ja mit Beifallsbezeugungen zusah und selbst Backsteine zum Bau einer Mauer herbeischleppte.

Umsonst suchte der amtliche Verteidiger, Fürsprech Dr. Brüstlein (Bern), den Angeklagten dadurch zu entlasten, dass er ihn als ein blosses Werkzeug der höhern Gewalt des Oltner Aktionskomitees hinstellte, dem dann die Verhätlnisse über den Kopf wuchsen. Auch das an und für sich nicht ohne weiteres von der Hand zu weisende Argument , dass es etwas Stossendes an sich habe, ein Jahr nach den Vorfällen einige Sünder aus den Tausenden von Schuldigen herauszugreifen und an ihnen heute noch abschreckende Exempel zu statuieren, verfing nicht. Denn das Gericht weit entfernt, die Sperrung der Geleise mit Balken, Stangen, Brettern und Backsteinmauern, das Aufreissen von Schienen, ihr Einschmieren mit Seife, damit die Züge ins Schleudern gerieten, und das Einwerfen von Laternen als ulkige Streiche zu betrachten, erblickte gerade in diesen Störungen des Eisenbahnbetriebes die schwersten Vergehen der Grenchner Streiktage. Es ging denn auch in der Zumessung der Strafe an alle Angeklagten, die sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht hatten, über die Strafanträge des Auditors hinaus.
Da waren die Schieneneinschmierer D. und E., von denen dieser drei Wochen und jener zwei Monate erhielt, weil jener überdies Steine auf das Geleise gelegt hatte , und Signaldrähte zerschneiden half. Da war auch der Handlanger F., der eine Bank auf das Geleise trug und dies mit einem Monat zu verbüssen hat. Der Uhrenmacher G., der grosse Quadersteine auf die Schienenstränge wälzte, wurde mit fünf Wochen, ein Tessiner, der eine Telegraphenstange über die Geleise gelegt hatte, mit 20 Tage bestraft.

Mit einigen Tagen kamen die Angeklagten davon, die ausser sonstigen Vergehen, wie Widersetzlichkeit gegen die aufgebotenen Truppen, Verteilung der eingeklagten Flugblätter, Beschimpfung der Soldaten usw., sich auf die Geleise gestellt hatten, denn auch hierin erblickte das Gericht im Gegensatz zu der Verteidigung, eine, wenn auch indirekte Verkehrsstörung, weil nachgewiesenermassen bereits angekündigte Züge wegen dieser Verstellungen abbefohlen werden mussten.
Der ausser Rüdt am meisten belastete Uhrenmacher H., war der Vizepräsident des Streikkomitees. Wurde Rüdt mit dem "General" verglichen, der es sich nicht nehmen liess, einmal einen Zug von Demonstranten an sich vorüberziehen und "Revue passieren" zu lassen, so blieb H. als "Generalstabschef" auf dem Streikbureau. Plötzlich, so wurde behauptet, lag wieder mal ein Flugblatt auf dem Tisch, niemand wusste, woher es kam, wer es verfasst und wozu es bestimmt war. Jeder nahm davon, ohne Weisung, jeder verteilte es, ohne Aufforderung! H. stand im Verdacht, das Flugblatt "An unsere Kameraden in Uniform" verfasst zu haben, allein ein schlüssiger Beweis konnte nicht erbracht werden. Er hatte auch eine Weisung ergehen lassen: "Kein (sic.) Zug passieren lassen!", ihn unterzeichnet, mit dem zweifachen Stempel des Streikkomitees versehen und an einem Bahnhofgebäude anschlagen lassen. Nun wollte H. glauben machen, dies sei eine Mitteilung an Rüdt gewesen, und der Zettel sei ohne sein Zutun auf dem Bahnhof angebracht worden. Im gleichen Atemzug behauptete er, der Zettel sei überhaupt nicht von seiner Hand. Erst eine Schriftexpertise veranlasste den Mann zu dem Eingeständnis, es sei möglich, dass der die Weisung geschrieben habe. Da seine Handschrift nachgewiesen sei, müsse er ihn wohl verfasst haben, allein er habe in jenen Tagen so viel zu schreiben gehabt, dass er sich mit dem besten Willen dieser Kleinigkeit nicht zu entsinnen vermöge. H. erhielt, wie gemeldet, 2 ½ Monate Gefängnis.

Das Gericht hat sich, wie aus den Ausführungen des Grossrichters, Justizmajor Schnabel (Zürich), bei der Bekanntgabe des Urteils hervorging, dem Bestreben des Auditors, nach Möglichkeit Milde walten zu lassen, so weit immer möglich, angeschlossen. Hätte der Auditor die volle Strenge des Gesetzes in Anwendung gebracht, so wäre Rüdt ohne Zuchthaus nicht davon gekommen. Nur in der Verurteilung der Vergehen gegen die Betriebssicherheit gingen die Richter, wie gesagt, über die Anträge des Anklägers hinaus. Der zweite amtliche Verteidiger, Mitr.-Major Enderli (Zürich), der sich besonders der Tessiner annahm, entwickelte mit grossem Geschick und rhetorischem Aufwand den politisch-revolutionären Hintergrund des Landesstreikes, den er als die fast naturnotwendige Explosion des jahrelang angehäuften Grolles aufgefasst wissen wollte. Er gab zu, dass sich antidemokratische Kräfte der Bewegung annahmen, allein sie waren doch nur eine Nebenerscheinung des wirtschaftlich-sozialen Agens, und die Grenchner Akteure vollends waren nur di minorum gentium neben den Halb- und Ganzgöttern des Oltner Aktionskomitees. Auf diese Abwälzung der Schuld der Grenchner Ausschreitungen gingen aber weder der Auditor noch das Gericht ein. Jener forderte mit Wucht, dass bei allem Verständnis für die zeitgeschichtliche Gebundenheit der versuchten Revolution doch Recht Recht und Gesetz Gesetz bleiben müsse.
Und der Grossrichter wies bei der Urteilsverkündung mit eindrucksvollem Ernst auf das entsetzliche Unglück hin, das bei einer Entgleisung hätte enstehen können. Die Angeklagten konnten von ihrem Recht der Verteidigung in der weitestgehenden Art Gebrauch machen. Alle vorurteilsfreien Zuhörer der dreitägigen Verhandlungen hatten den Eindruck, dass gerecht gerichtet worden sei und dass die Vergehen von Grenchen die Sühne gefunden hätten, die sie verdienten und die das gesunde Volksempfinden verlangte. Nur ein Vergehen konnte nicht geahndet werden. Die Grosszahl der Verurteilten sind das Opfer der jahrelangen systematischen Verhetzung Rüdts und seinesgleichen.
Anmerkungen A. Fasnacht:
Max Rüdt wurde zu 4 Monaten Gefängnis und zu zwei Jahren Einstellung des Aktivbürgerrechts verurteilt.
Aus Rücksicht auf die Angehörigen der namentlich erwähnten Angeklagten habe ich die Namen durch Buchstaben in alphabetischer Folge ersetzt.
Die Fotografien stammen aus meiner Privatsammlung