Generalstreik 1918 in Grenchen
Schlusskapitel der Seminararbeit
von Andreas Streiff
Wiedergabe der Seiten 18-21
Aus:
Streiff, Andi: Landesstreik in Grenchen. - Seminar: Ordnungseinsätze der Schweizer Armee. - Seminararbeit am Historischen Seminar der Universität Zürich bei Prof. Dr. W. Schaufelberger, Wintersemester 1985/86. - Aathal, 1986. - 23 S. - Exemplar des Stadtarchivs Grenchen.
Schluss
Die mir momentan zur Verfügung stehenden Akten erlauben keine abschliessende Beurteilung der Grenchner Vorfälle. In den Dokumenten der Militärjustiz finden sich Hinweise auf Schriftstücke, die in den Dossiers nicht enthalten sind.
Die Fragen bleiben offen.
War der Schusswaffeneinsatz wirklich notwendig? Die kurze Einsatzdistanz (max. drei Meter) und die brutale Treffsicherheit der Schützen lassen auf eine Notwehrsituation oder auf äusserste Entschlossenheit schliessen. Aus welchen Gründen ist der Major mit nur drei Mann die Solothurnstrasse hinunter vorgedrungen? Warum hat der Kommandant kurz zuvor neun Füsiliere seiner Gruppe zurück geschickt? Hat er sich fahrlässig oder absichtlich in eine Notwehrsituation hineinmanövriert? In der Neuen Freien Zeitung vom 16.11.1918 wird behauptet, der Major hätte sich die einzigen Schiesswilligen der Kompagnie ausgesucht. Damit wird der Zwischenfall zur blutigen Racheaktion verzerrt. In der Grabrede für den gefallenen Hermann Lanz geisselt Pfr. Hubacher "jenen undemokratischen Geist der Armee, der meint, die verletzte Ehre eines Offiziers mit drei geopferten Menschenleben wiederherstellen zu müssen".
In einer von Ammann Guldimann redigierten "Bekanntmachung" wird erklärt, dass der Gemeinderat die Ansicht vertrete, dass ein Scharfschiessen unbegreiflich sei und durch andere Massnahmen hätte ersetzt werden können.
Möglicherweise ist im Zeitpunkt der Schussabgabe in der Solothurnstrasse bereits genügend Militär im Ort gewesen, so dass die Ordnung auch mit einem massiveren Einsatz (mehr Soldaten weniger Blut), allenfalls mit Gewehrkolben und Fäusten, hätte ohne Blutvergiessen hergestellt werden können. Sicher war es am Donnerstagabend nur noch eine Frage der Zeit, bis die Ruhe wieder einkehrte.
In der lokalen Presse jener Tage wird die Frage aufgeworfen, wer schuld am blutigen Ausgang der Grenchner Unruhen sei. "Das Militär haben die Arbeiterführer nicht gerufen. Ohne dasselbe wäre jedenfalls das Unglück in Grenchen nicht passiert", schreibt Nationalrat Schmid in der Neuen Freien Zeitung vom 16.11.1918. In der Grabrede für den erschossenen Lanz fordert Hubacher: "Die Bevölkerung von Grenchen hat ein Recht darauf zu wissen, ob sie zu einem militärischen Abenteuerstreich missbraucht worden ist oder ob wirklich nur eine unglückliche Verkettung besonderer Umstände, ein bedauernswerter Unglücksfall vorliegt"
Die Exzesse in Solothurn und Grenchen seien das Resultat einer jahrelangen Hetzarbeit der Neuen Freien Zeitung erklärt Hermann Obrecht im Solothurner Kantonsrat.
Die Gemeinderatsfraktionen der FDP und der Volkspartei erklären in einem am 16. November gedruckten Flugblatt die bedauerlichen Ausschreitungen seien die Folge der aufreizenden Reden Redaktors Rüdt.
In einem Bulletin des Grenchner Tagblatts wird bereits am 14. November erklärt: "Streikende, die durch die Agitation überzeugt waren, dass das Militär nicht auf die Menge schiessen würde, weigerten sich, den Befehlen der Truppe Folge zu leisten. Die Patrouillen machten von der Waffe Gebrauch."
Die Streikleitung wird beschuldigt, die Bevölkerung aufgehetzt und falsch informiert zu haben. Es scheint, das Militär hat mit Scharfschiessen beweisen müssen, dass es entschlossen sei, den Auftrag gegen den Willen der Streikenden durchzusetzen. Das Grenchner Tagblatt stellt fest, es hätte wie "gewöhnlich in solchen Fällen" Unschuldige getroffen und fährt beinahe versöhnlich fort: "Sind es vielleicht Familienväter oder ältere Arbeiter gewesen, die an den unschönen Radauszenen teil genommen haben? Nein, eine Gesellschaft von 50 bis 100 jüngere, fanatisierte Leute, ohne Lebenserfahrung, Leute, die nichts zu verlieren und alles zu gewinnen haben, waren es, die unter der Anführung von Rüdt versuchten, Grenchen zu terrorisieren."
Kritisiert werden müssen die unklaren Unterstellungsverhältnisse, das Fehlen eines Platzkommandanten und der unglückliche Entscheid der aufbietenden Stelle, die Grenchner Landsturm Kompagnie im Ort selber für den Ordnungsdienst einzusetzen.
In den Landsturm Kompagnien sind vor der Demobilisierung Untersuchungen wegen allfälliger Meuterei und Gehorsamsverweigerung vorgenommen worden. Keiner der befragten Offiziere zweifelte an der Zuverlässigkeit der Truppe. Vermutlich, um das Datum der Entlassung der Kompagnie nicht hinauszuzögern. Fälle von Insubordination oder gar Meuterei konnten somit keine festgestellt werden. Die Frage, ob durch das zaghafte Verhalten und das versäumte Eingreifen die Landsturm Kommandanten eine Mitschuld an der unglücklichen Entwicklung des Grenchner Streikgeschehens treffe, ist nicht gestellt worden.
Am 4. Dezember 1918 reicht Nationalrat Schmid, Olten, folgende tendenziös formulierte Interpellation ein:
Weiss der Bundesrat, dass während den Tagen des Landesgeneralstreiks in Grenchen von den dort anwesenden Truppen grundlos auf das Volk geschossen und 3 Arbeiter getötet wurden, und kann er drüber Auskunft geben, ob die Schuldigen dieses Arbeitermordes zur Rechenschaft gezogen werden?
In seiner Antwort vom 10. Dezember 1918 erklärt Bundesrat Decoppet unter anderem: "Nach dem Reglement war die Truppe zum Waffengebrauch berechtigt. Sollte sich die kleine Truppe etwa schimpflich zurückziehen? Die Truppe ist nicht schuld an den drei Opfern. Schuldig sind die, die die Truppe gereizt, sie zur Revolution aufgefordert haben."
Anmerkung von A. Fasnacht zur Textübernahme:
Die Nummern-Hinweise auf Quellen habe ich nicht eingesetzt
Abkürzungen wurden aufgelöst und ausgeschrieben
Unterstreichungen wurden übernommen
A. Streiff verfasste seine Arbeit für ein Seminar "Ordnungseinsätze der Schweizer Armee" und nahm demzufolge den entsprechenden, themenbezogenen Standpunkt ein.
Ich danke Herrn A. Streiff für die Erlaubnis, diesen Auszug aus seiner Arbeit hier wiedergeben zu dürfen.
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A. Fasnacht 08/2001