Tunnelbaustelle Grenchen: Unterkünfte für die Tunnelarbeiter oder das Tripoli wird geplant
Der Grenchner Gemeinderat, beraten von Oberingenieur Ferdinand Rothpletz (Société Franco-Suisse de Construction), schätzte die Situation rund um die Arbeiterunterkünfte richtig ein und verstand es, die Entwicklung von Anfang an unter Kontrolle zu bringen, wie das Protokoll eines Augenscheins der Gemeinderatskommission vom 7. oder 10. November 1911 ausührlich darlegt. Das vorbildliche Vorgehen der Grenchner war vermutlich beeinflusst von den Erkenntnissen und Ratschlägen des Simplonarztes Dr. Daniel Pometta, denn Ferdinand Rothpletz dürfte die Dissertation Pomettas über die Erfahrungen als Arzt der Simplon-Baugesellschaft gekannt haben. Rothpletz hielt sich offensichtlich schon beim Bau des Lötschbertunnels an Pomettas Ratschläge.

Grenchen: Spatenstich für den Grenchenbergtunnel, 6. November 1911. Bildquelle: Stadtarchiv, Grenchen
Auf eine Anfrage beim kantonalen Baudepartement erhält der Gemeinderat die Erlaubnis, eine Abweichung vom bestehenden Baureglement einzuführen, die der Gemeinde allein das Recht einräumt, Konzessionen für den Bau von Baracken für die Tunnel- und Bahnbauarbeiter zu erteilen. Die Gemeinde Grenchen war 1911/12 mit ihren etwas mehr als 7000 Einwohnern nicht in der Lage, Hunderten von Arbeitern Unterkunft anzubieten. Die Tunnelarbeiter sollten in einer eigens für sie gebauten Siedlung nahe der Baustelle wohnen.
Die Gemeinde pachtete von zwei Eigentümern, Cäsar Vogt und Josef Luterbacher, das für die Arbeitersiedlung vorgesehene Gebiet mit der Bedingung, das Land nach der Abräumung der Baracken wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Der jährliche Pachtzins kostete die Gemeinde Fr.-.25 pro m2. Das Siedlungsgebiet verlief beiderseits der heutigen Alpenstrasse, vom Tunneleingang bis zur Einmündung der Alpenstrasse in die Kastelsstrasse. Damals war das Gebiet noch unverbaut, die Aussicht auf die Aareebene, den Bucheggberg und die Alpen war beneidenswert.
Die Grenchner Behörden veranlassten die ortsübliche Erschliessung des Gebiets mit Strassen, Wasserversorgung mit den nötigen Hydranten, Kanalisation, Elektrizität, elektrische Strassenbeleuchtung. Der Kehricht der Siedlung soll wöchentlich abgeführt werden. Mit diesen Erschliessungsmassnahmen sorgte man vorausschauend für einen hohen Stand der sanitären Einrichtungen und der Hygiene in der Siedlung.
Der Anhang zum Baureglement der Einwohnergemeinde Grenchen
An seiner Sitzung vom 14. November 1911 hiess der Gemeinderat den "Anhang zum Baureglement der Einwohnergemeinde Grenchen" gut. Mit dieser auch vom Regierungsrat und der Gemeindeversammlung vom 30. November 1911 genehmigten Verordnung verfügten die Behörden über ein wirkungsvolles Instrument für die Regelung der Wohnverhältnisse in der Arbeitersiedlung. Auf der Grundlage dieses Anhangs zum Baureglement vergab die Gemeinde das Land parzellenweise in Unterpacht an die Kantiniers und erteilte die Baubewilligungen für die Barackenbauten. Die Parzellen hatten eine Fläche von 450 m2 bis 600 m2. Die Gemeinde verlangte einen jährlichen Pachtzins von Fr.-.60 pro m2 + Fr. 200.- Depot (einmalig) für die Wiederinstandstellung des Grundstücks nach Ablauf des Pachtvertrages. Mit den Pachteinnahmen hatte die Gemeinde die Erschliessungskosten der Siedlung zu finanzieren. Die Erschliessungskosten beliefen sich auf rund Fr. 30'000.-
Die Verordnung ist heute eine wichtige Informationsquelle über die Bauweise der Baracken. Viele Minimalvorschriften geben Auskunft über die Aufteilung und Beschaffenheit des bewohnbaren Raumes. Man erfährt, dass der Wirtschaftsraum in einer Kantinenbaracke mindestens 20 m2 umfassen müsse bei einer minimalen Höhe von 3 m. Bei einem Flächeninhalt von 70 m2 war die Höhe mit mindestens 3.50 m vorgeschrieben.
In den Schlafzimmern verlangte man für jede Person mindestens 7 m3 Luftraum. Logiszimmer mussten nach aussen führende Fenster aufweisen, deren Flügel wenigstens bis zu zwei Drittel geöffnet werden konnten. Die Anzahl der Bettstellen in einem Logiszimmer war an der Türe anzuschlagen. Innert 24 Stunden durfte eine Schlafstätte nur einmal benutzt werden.
Ferner bestanden Vorschriften über die Ausführung von Böden und Zwischenwänden sowie über die Breite der Gänge in den Schlafbaracken. Die Baracken selber waren in der Regel einstöckige Gebäude (Erdgeschoss, 1. Stock und Dachzimmer).
Auch beim Bau der Küchen waren klare Vorschiften einzuhalten. So findet man in der Verordnung folgende Vorgaben: Die Küchen sollen hell, gut lüftbar, geräumig und mit Stein- oder Zementböden ausgerüstet sein. Jede Küche war mit einem Schüttstein zu versehen, der einen Ablauf aus Guss- oder Steinzeugröhren von mindestens 60 mm Durchmesser aufweist und direkt in die Kanalisation oder in die Abortgruben führt.
Entsprechend strenge Massstäbe kamen bei den Toiletten zur Anwendung. Wasserspülungen für sämtliche Aborte und Pissoirs waren vorgeschrieben. Vorzusehen waren genügend Aborte und Wascheinrichtungen in den Massenquartieren, die Anzahl bestimmte der Gemeinderat. Die Aborte waren mit Steinböden auszurüsten. Abortgruben aus Stein oder Beton mit Ueberlauf in die Kanalisation waren für alle Baracken vorgeschrieben.
Die Baugeschichten der Tunnelbauten im frühen 20. Jahrhundert berichten immer wieder von Hygiene-Problemen im Umfeld der Arbeiterunterkünfte. So kam es 1901 auf der Simplonbaustelle im Wallis zu einer Typhus-Epidemie mit 110 Krankheitsfällen. Während des Baus des Simplontunnels starben auf der Walliser Baustelle insgesamt 10 Menschen an Typhus. Geradzu katastrophale hygienische Zustände brachte eine Untersuchung auf den Baustellen des Gottardtunnels an den Tag.
Dem geschickten Vorgehen der damaligen Grenchner Gemeindebehörden ist es zu verdanken, dass die Tunnelarbeiter und ihre Angehörigen von solchen Problemen verschont blieben.
Im Mai 1912 führte eine Abordnung der Gesundheitskommission eine Inspektion der Wirtschafts- und Wohnbaracken in Grenchen durch. Es kam zu Beanstandungen, die hauptsächlich die Ordnung und Sauberkeit in einzelnen Baracken betrafen. Dennoch hatte diese Inspektion zur Folge, dass der Kehricht wöchentlich zweimal abgeführt wurde und nicht nur einmal wie es vorher der Fall war.
Worüber sich die Bauvorschriften ausschwiegen, war die Heizung der Baracken. In den Arbeiterwohnungen waren es sicher die holzgefeuerten Kochherde, die im Winter für etwas Wärme sorgten. Das Brandrisiko in den Baracken war hoch. Vielleicht erwartete man von den Zimmermietern, dass sie sich im Winter vermehrt in den geheizten Kantinen und Weinstuben aufhielten.
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